Vernehmung nach Tod einer Bewohnerin im Altenheim
Beschuldigte Pflegerin hat das Recht zu schweigen.
Cronenberg. Nach dem tödlichen Sturz einer Bewohnerin (91) im städtischen Seniorenheim in Cronenberg am 8. Februar will die Kripo die beschuldigte Pflegerin (49) und ein Mitglied der Pflegedienstleitung des Heims vernehmen.
Die Pflegerin soll betrunken im Dienst gewesen und mit der 91-Jährigen bei einem Toilettengang gestürzt sein. Die Seniorin starb im Krankenhaus. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung. Was die Vernehmungen bringen, ist nicht abzusehen. Beide Beschuldigten können sich auf ihr Schweigerecht berufen und einen Verteidiger einschalten. Als Konsequenz aus dem Unfall hat die Stadt der Pflegerin am Unglückstag Hausverbot erteilt und dann die Kündigung ausgesprochen. Das Alkoholproblem der Frau sei lange bekannt gewesen. Ein Gutachten habe die 49-Jährige als dienstfähig eingestuft. spa