Gericht Tödlicher Sturz im Altenheim: Haft für Pflegerin

50-Jährige war betrunken mit Seniorin (90) gefallen. Vorgesetzte muss Geldstrafe zahlen.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Wuppertal. Zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung hat das Amtsgericht gestern die Pflegerin (50) verurteilt, die nach Überzeugung des Gerichts schuld an einem Sturz mit tödlichen Folgen für eine Heimbewohnerin war. Das Gericht gab auch der Pflegedienstleiterin (46) eine Mitschuld, die von den Alkoholproblemen der 50-Jährigen gewusst habe. Sie muss eine Geldstrafe von 6300 Euro (90 Tagessätze) zahlen.

Eine Kollegin hatte die Seniorin und die Pflegerin in dem Zimmer des Cronenberger Heims auf dem Boden gefunden. Die alte Dame hatte sich Arm und Becken gebrochen. Das führte zusammen mit den Vorerkrankungen zu ihrem Tod zwei Tage später.

Die Pflegerin beteuerte im Prozess, sie habe die Bewohnerin schon auf dem Boden liegend vorgefunden, sei dann selbst gestolpert. Das glaubte das Gericht nicht. Denn die alte Dame hatte vor ihrem Tod mehreren Personen erzählt, die Pflegerin habe ihr beim Toilettengang helfen wollen, dabei seien sie zusammen gestürzt.

Ihre Alkoholprobleme damals räumte die Angeklagte ein. Nach dem Sturz war sie zu betrunken gewesen, um die Seniorin aufs Bett zu legen. Ein Alkoholtest ergab 2,6 Promille. Sie sagte, „alle wussten“ von ihrem Alkoholproblem.

Die Pflegedienstleiterin sagte, es habe nur Gerüchte, keine Beweise gegeben. Das Gericht sah aber eine Mitverantwortung bei ihr und weiteren Vorgesetzten bei der Stadt. Denn dort war bekannt, dass die 50-Jährige schon früher Alkoholprobleme hatte.

Rechtsanwalt Henning Weskott, der die Tochter der Seniorin vertritt, erklärte, das Urteil sei sicher hart — die 50-Jährige ist nicht vorbestraft — aber nachvollziehbar. Für die Familie sei es wichtig, dass die Beteiligten zur Verantwortung gezogen werden. Beide Angeklagte können noch in Berufung gehen.