Toter Junge: Wer hat am Automaten gerüttelt?

Ermittlungschef als Zeuge im Strafprozess um totes Kind.

Wuppertal. Am 25. Oktober 2008 fiel im Vorraum der städtischen Turnhalle am Hesselnberg ein 180 Kilo schwerer Süßwarenautomat auf ein eineinhalb Jahre altes Kind, der Junge starb. Bei der juristischen Aufarbeitung des tragischen Unfalls — angeklagt wegen fahrlässiger Tötung sind zwei Automatenaufsteller — wird der Ton schärfer. So kritisierte die Verteidigung am Freitag die Ermittlungsarbeit der Kripo.

Die hatte zwei Tage nach dem Unglück eine Tatortbegehung. Dabei soll der Hausmeister der Halle aufgetaucht sein, und sich ungefragt zum Automaten geäußert haben. Wie der Mann überhaupt zum abgesperrten Tatort kam, konnte auch der Ermittlungsleiter der Kripo am Freitag im Zeugenstand nicht erklären.

Fakt ist: Der Hausmeister wurde nicht als möglicher Beschuldigter eingestuft. „Warum nicht?“ wollte Verteidiger Michael Kaps wissen. Laut Kripo habe der Mann vor Ort zu verstehen gegeben, dass er mit dem Automaten nichts zu tun habe. Kaps verwies darauf, dass das für einen erfahrenen Kripobeamten doch erst recht ein Grund sein müsse, nachzuhaken. Die Aussage „damit habe ich nichts zu tun“ sei für Kripoleute eine bekannte Floskel, die eher misstrauisch stimmen müsste.

Auch Verteidiger Norbert Monßen hakte bezüglich jener Tatortbegehung nach. Dabei soll die Kripo im Beisein eines Sachverständigen den Automaten aufgestellt und diverse Varianten des möglichen Umfallens durchgespielt haben. Mehrmals wurde der damalige Ermittlungsleiter nach seinem Eindruck dieses Ortstermins gefragt, und warum das 180-Kilo-Gerät umfallen konnte: Seine Antwort: „Irgendwann muss jemand auf den Automaten eingewirkt haben.“

Wie heftig das war, lässt sich wohl nicht mehr klären. Es gibt keine Zeugen. Am Vortag des Unglücks soll einem Jugendlichen der Schiefstand des Geräts aufgefallen sein. Wer für ein etwaiges vorheriges Rütteln verantwortlich war, ist ebenfalls ungeklärt. Mit Hilfe eines Erwachsenen sei das Gerät wieder gerade gerückt worden. Nach jetzigem Kenntnisstand ist auch darüber beim Aufsteller keine Meldung eingegangen.