Wuppertal Totschlagsprozess: Gutachter sieht verminderte Schuldfähigkeit
Wuppertal · 34-Jähriger steht wegen Tat an Kleingartenanlage vor Gericht.
Verminderte Schuldfähigkeit bescheinigte am Dienstag ein Gutachter dem 34-Jährigen, der wegen Totschlags eines 58-Jährigen an der Kleingartenanlage Springen in Barmen vor dem Landgericht steht.
Der Sachverständige schilderte ausführlich den Werdegang des Angeklagten und den Tathergang am 28. Mai 2019, wie ihn der Angeklagte ihm gegenüber beschrieben hat. Danach war der junge Mann tagelang ruhelos durch die Gegend gelaufen, in der illusorischen Vorstellung, auf Lichtscheid seine ehemalige Freundin zu treffen.
An der Kleingartenanlage begegnete er seinem Opfer, dass gehbehindert war. Ihm wollte er helfen und ihn ein Stück des Weges begleiten. Im Verlaufe des Gesprächs hatte der 58-Jährige den jungen Mann dazu gebracht, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Danach habe sich das Gespräch weiter um sexuelle Dinge gedreht, bis der Angeklagte sich einbildete, dass der 58-Jährige pädophil ist und dass dieser es auch war, der einst die Schwester des Angeklagten missbraucht hat.
Die Scham, sich auf die sexuelle Handlung eingelassen zu haben, und die Wut auf einen möglichen Pädophilen habe sich in dem Moment in einer explosiven Reaktion entladen: Der Angeklagte habe sein Opfer mit einem Faustschlag ins Gesicht niedergeschlagen. Und sei dann ein Stück den Hang hinauf gelaufen, habe sogar Passanten angesprochen, dass er einen länglichen Gegenstand suche, um einen Pädophilen zu erschlagen. Er fand ein Rohr, mit dem er dann auf den 58-Jährigen einschlug, in der Absicht, ihn zu töten. Und anschließend habe er wieder Menschen angesprochen, ihnen gesagt, dass er gerade einen Pädophilen getötet habe.
Scheinbar zielgerichtet gehandelt, aber aus irrationalen Motiven
Sowohl bei dem Faustschlag als auch bei der Attacke mit dem Rohr sei der Angeklagte in einem affektiven Ausnahme-Zustand gewesen, erklärte der Gutachter. Er habe zwar äußerlich scheinbar zielgerichtet gehandelt, aber aus irrationalen Motiven: „Es besteht ein krasses Missverhältnis von Anlass und Tat.“ Der Angeklagte habe unter einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung gelitten, gleichzeitig aber noch ein Bewusstsein für die Schuldhaftigkeit seines Handelns gehabt.
Dazu habe sein aktueller Zustand beigetragen, in dem er psychisch und physisch erschöpft und ausgetrocknet war von vielen Wanderungen durch die Stadt. Das wiederum lag an seiner Lebenssituation nach der Trennung von seiner Freundin und dem Versuch, in Wuppertal neu Fuß zu fassen, was ihm aber nicht gelang.
Diese Situation sei eine Folge massiver Schädigung in der Kindheit. Der Gutachter beschrieb eine „Broken-Home-Situation“ – ein Elternhaus mit drogensüchtigen Eltern, die dem Angeklagten schon als Dreizehnjährigem Drogen wie Cannabis und Amphetamine anboten, einer Mutter, die ihren Sohn nicht annahm und Geschwister vorzog, einem gewalttätigen Stiefvater und das Erlebnis eines sexuellen Missbrauchs durch einen Sozialarbeiter im Alter von etwa 13 Jahren. Der Angeklagte habe in seiner Jugend keine stabile Beziehung erlebt, habe selbst keine stabilen Beziehungen zu Frauen aufbauen können.
Der Prozess soll am 24. März zu Ende gehen.