Prozess Abschiebedrama in Krefeld: Gutachter hält Angeklagten für schuldunfähig

Krefeld · Seit Anfang März läuft der Prozess gegen einen 30-jährigen Mann, der damit gedroht haben soll, sein jüngstes Kind aus dem Fenster zu werfen, um eine Abschiebung zu verhindern.

Der Prozess wird am 16. Mai fortgesetzt. Es wird ein Urteil erwartet.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Der Mann muss sich wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Geiselnahme verantworten. Am Montag stellte ein Gutachter fest, dass der Angeklagte vermutlich zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Seine Steuerungsfähigkeit sei aufgehoben gewesen. Das könnte bedeuten, dass er in ein geschlossenes psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird, soweit er noch krank ist. Es könnte aber auch ein Freispruch im Raum stehen, wenn der Mann wieder gesund ist.

Zwei Polizisten und mehrere Mitarbeiter der Stadt klingelten am besagten Tag um 5.43 Uhr an der Wohnungstür der fünfköpfigen Familie aus Albanien. Sie sollten in ihr Heimatland abgeschoben werden. Laut Stadt waren sie zwei vorherigen schriftlichen Ausreiseverfügungen nicht nachgekommen. Den Rechtsweg hatten sie bereits vorher erfolglos ausgeschöpft.

Vor allem der Vater soll es gewesen, der in der Wohnung die Nerven verlor. Nach einer Auseinandersetzung in der Wohnung zogen sich die Beamten zurück. Ein Sondereinsatzkommando der Polizei brachte den Mann nach einigen Stunden zur Aufgabe.

Der Angeklagte sagte im Prozess, dass er zwar mit der Zweijährigen auf dem Arm kurz auf dem Balkon gestanden habe, aber nur um herunterzusehen. Das Kind habe er jedenfalls nicht über die Brüstung gehalten. Ob er mit dem Tod des Kindes gedroht hatte, wusste er nicht mehr genau. Zwei seiner drei Kinder (3 und 5 Jahre) kamen in die Obhut des Jugendamtes. Nur das kleine Mädchen durfte damals bei seiner 27-jährigen Mutter bleiben.

Nach derzeitigem Stand wird der Prozess am Donnerstag, 16. Mai, um 9.15 Uhr fortgesetzt. Es wird mit den Plädoyers und einem Urteil gerechnet.