Trotz des Tanzverbotes ist Karfreitag einiges geöffnet

Der Karfreitag ist ein stiller Feiertag — was aber nicht heißt, dass nichts los ist in der Stadt.

Foto: Franziska Kraufmann/dpa

Wuppertal. Einiges ist klar, anderes nicht: Traditionell finden an Karfreitag keine Volksfeste oder Wochenmärkte statt. Als stiller Feiertag darf auch der Musikpegel nicht über Zimmerlautstärke hinausgehen, dennoch sind einige Ausstellungen und auch der Zoo geöffnet.

Da der Karfreitag nach Landesgesetz ein stiller Feiertag ist, gibt es bis 6 Uhr am Folgetag keine „öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen“. Veranstaltungen, die dem Charakter des Feiertages entsprechen, sind erlaubt. Generell sind alle städtischen Einrichtungen geschlossen, auch die Schwimmbäder sind zu. So wie die meisten Museen — eine Ausnahme ist die Von der Heydt-Kunsthalle, die am Freitag von 11 bis 18 Uhr geöffnet hat. Eine andere der Skulpturenpark Waldfrieden, der Karfreitag von 10 bis 19 Uhr zu besichtigen ist. Auch der Zoo kann von 8.30 Uhr bis 18 Uhr besucht werden. Hier sei generell, wie ein Mitarbeiter auf Anfrage angibt, jeder Tag, bis auf den Ersten Weihnachtsfeiertag, Besuchstag.

Eine Ausnahme gibt es auch bei den Wuppertaler Bühnen, während Oper- Theater und Co. zu sind, können sich Interessierte an Karfreitag in der Historischen Stadthalle ein Chorkonzert (Johann Sebastian Bach, Johannes-Passion BWV 245) anhören. Und obwohl per Gesetz bestimmt ist, dass das Kultusministerium gewisse Filme als nicht passend für Karfreitag einstufen darf, läuft auch an Karfreitag das ganz normale Kinoprogramm.

„Wir haben gar keine bis wenige Vorfälle wegen Ruhestörung“, sagt Stadtsprecher Markus Bien. Wer sich dennoch gestört fühle, könne sich beim Ordnungsdienst unter 5634000 melden.