Tunnel Schee: Umweltpädagoge kompromissbereit
Wuppertal. Zurzeit wird darüber entschieden, ob die Weströhre des Tunnels Schee nur halbjährig geöffnet werden soll. Die Sperrung in der kalten Jahreszeit soll dem Schutz der Fledermäuse dienen, die den Tunnel als Winterquartier nutzen.
Umweltpädagoge Jörg Liesendahl erklärt, warum eine Sperrung möglicherweise notwendig sein könnte.
Herr Liesendahl, eine Röhre des Tunnels Schee wurde bereits zum Schutz der Fledermäuse geschlossen. Warum ist es notwendig, dass auch die zweite Röhre in den Wintermonaten geschlossen bleibt?
Jörg Liesendahl: Beide Tunnel sind in ihrer Struktur unterschiedlich. Fledermäuse ziehen nicht einfach so um. Jede Art benötigt bestimmte ökologische Bedingungen. Die Weströhre wird unter anderem von den Mausohrfledermäusen als Winterquartier genutz. Sollte es dabei bleiben, halte ich es für ziemlich unwahrscheinlich, dass die Röhre geöffnet bleibt. Ein verschlossener Tunnel ist über die Wintermonate nichts Ungewöhnliches, es gibt genügend solcher Beispiele aus benachbarten Regionen.
Wären Sie denn mit einem Kompromiss einverstanden? Keine Schließung des Tunnels, aber dafür zum Beispiel gedämmtes Licht, damit sich die Fledermäuse in dem Tunnel weiterhin wohlfühlen?
Liesendahl: Gegen einen Kompromiss habe ich an sich natürlich nichts einzuwenden, sofern der offene Tunnel für die Tiere keine Bedrohung darstellt. In Deutschland gilt das Artenschutzgesetz und daran hat man sich eben zu halten. Ich befürchte nur, dass es Scherzkekse gibt, die zum Beispiel Feuerwerkskörper in den Tunnel werfen und damit die Fledermäuse in Gefahr bringen könnten. Sollte es zu einer Schließung der Röhre kommen, hoffe ich auf ein stabiles Tor mit einer Durchflugmöglichkeit für die Tiere. Gewöhnliche Gitter-stäbe sind keine Option.
Denken Sie nicht, dass eine Schließung möglicherweise viele Wuppertaler verärgern würde?
Liesendahl: Viele Menschen betrachten die Natur technisch und sind wenig informiert. Alleine in Wuppertal gibt es zehn Arten von Fledermäusen, und diese müssen geschützt werden. Bequemlichkeit sollte kein Grund dafür sein, gegen das Artenschutzgesetz zu verstoßen.