Überfall auf schwer kranken Rentner: Haft für 28-Jährigen

Heroinsüchtiger Angeklagter wollte 76-Jährigem 180 Euro stehlen. Das Opfer wehrte sich und wurde am Kopf verletzt.

Wuppertal. Ein 28 Jahre alter Wuppertaler ist am Freitag vor dem Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten wegen versuchten Raubes und Körperverletzung verurteilt worden. Der heroinabhängige Angeklagte hatte bis zuletzt bestritten, an dem ihm vorgeworfenen Raub beteiligt gewesen zu sein.

Laut Anklage soll der 28-Jährige am 4. Januar dieses Jahres versucht haben, in Vohwinkel einem 76-Jährigen vor dessen Haustür den Brustbeutel abzunehmen. In dem Beutel befanden sich 180 Euro, die der Mann kurz zuvor an einem Geldautomaten abgehoben hatte. Der Senior wehrte sich gegen den von hinten kommenden Angreifer und schrie um Hilfe — so dass der Täter am Ende ohne Beute flüchtete.

Der 76-Jährige stürzte jedoch im Handgemenge zu Boden und erlitt Schürfwunden am Kopf. Als strafverschärfend wertete das Schwurgericht am Freitag, dass das mutmaßliche Opfer schwer krank ist. Ein Zeuge sagte aus, dass man ihm seine Parkinson-Erkrankung auf den ersten Blick ansehe. Die Erkrankung war auch der Grund dafür, dass das mutmaßliche Opfer nicht als Zeuge in Betracht kam — zumal er den Angeklagten schon auf dem Polizeirevier nicht auf Fotos identifizieren konnte.

Hauptbelastungszeuge wurde so ein 31-jähriger Vohwinkeler, der ebenfalls zur Rauschgiftszene gehört. Er sagte aus, den Raub von seinem Fenster aus beobachtet zu haben. Die Verlobte des Angeklagten — sie verfolgte die Urteilsbegründung am Freitag unter Tränen — wollte zwar gehört haben, dass der ebenfalls heroinabhängige Zeuge gesagt hat, er wolle dem Angeklagten „einen reinwürgen“. Das Gericht schenkte dieser Aussage aber keinen Glauben — auch weil eine Jacke mit DNA-Spuren des Angeklagten in der Nähe des Tatorts gefunden wurde.

So wurde der 28-Jährige wegen des Raubes und anderer minderschwerer Delikte zu 23 Monaten Haftstrafe verurteilt, von denen er bereits vier Monate in U-Haft verbüßt hat. Die Strafe auf Bewährung auszusetzen, lehnte das Gericht ab, weil der Angeklagte mehrfach vorbestraft ist und in der Vergangenheit bereits gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.