Juwelier-Überfall: Drei Jahre Haft
20-Jähriger will nur Mitläufer gewesen sein. Er legte ein Geständnis ab.
Mit einer Pistole bewaffnet hatten zwei junge Männer im Dezember vergangenen Jahres ein Juweliergeschäft an der Kölner Landstraße überfallen. Einen Teil der Beute hatten sie schon bei der Flucht verloren, am Ende entkam das Duo mit zwei Perlenketten im Wert von knapp 800 Euro. Gestern musste sich ein 20-Jähriger vor dem Amtsgericht für den Raub verantworten. Und der wirkte gar nicht wie ein abgezockter Schwerverbrecher.
Möglicherweise wäre die Tat nie geklärt worden. Doch der junge Mann hatte die Fahnder selbst auf seine Spur gebracht. Bei der Vernehmung in einem anderen Verfahren, in dem der Schüler eigentlich das Opfer war, gestand er völlig überraschend den Überfall. Auf der Anklagebank saß der 20-Jährige allein. Sein Komplize muss sich wegen versuchtem Totschlag in einem anderen Prozess verantworten.
Die beiden Freunde waren am 22. Dezember um 18.17 Uhr in das Juweliergeschäft eingedrungen. Vor der Türe hatten sie sich noch maskiert: „Mit den Beinen von Jogging-Hosen.“ In dem Laden zog der Kumpel des Angeklagten die PTB-Waffe und hielt die Gaspistole schussbereit in der Hand. Die beiden Angestellten im Laden und der Juwelier leisteten keinen Widerstand. Dann schlug der Täter plötzlich mit der Waffe die Scheibe einer Glasvitrine ein und griff sich ein ganzes Bündel Perlenketten. Danach flüchtete das Duo zunächst unerkannt.
Wie der 41-jährige Juwelier berichtete, hätten die Räuber noch im Laden einen Teil ihrer Beute verloren. Verschwunden waren am Ende nur die beiden Perlenketten. „Die sind inzwischen auch sichergestellt“, berichtete der Geschäftsmann, sie wurden uns selbst zum Kauf angeboten. Eine der Ketten war sehr auffällig.
Der 20-Jährige berichtete, er habe seinem Freund einen Gefallen tun wollen. Der habe ihn mit Essen, Getränke und Drogen versorgt, als er seine Wohnung verloren habe. Dann habe der Kumpel selbst plötzlich Geld gebraucht: „Ich habe von der Beute nichts haben wollen und stand auch nur mit einem Fuß in der Tür.“
Doch der eine Fuß reichte dem Gericht, zumal der Angeklagte eine Bewährungsstrafe offen hatte. Er wurde zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren Haft verurteilt.