Wuppertal BV: Stadt will die Bebauung steuern
Von Manuel Praest · Zwei Bebauungspläne wurden in der BV Uellendahl-Katernberg besprochen.
. Bebauungspläne dienen dazu, an bestimmten Stellen baulich etwas möglich zu machen - oder bestimmte Vorhaben zu verhindern. Letzteres war nun erneut Thema in der Bezirksvertretung (BV) Uellendahl-Katernberg. Die Änderungen in den beiden B-Plänen 677 (Am Deckershäuschen/Offenlegung) und 448 (Triebelsheide/Aufstellungsbeschluss), die behandelt wurden, haben vor allem einen Hintergrund: Die Stadt will den Status quo sichern und eine mögliche Neubebauung steuern. In der BV bekam sie dafür schon einmal grünes Licht für ihr weiteres Vorgehen. „Wir sind dafür“, betont Bezirksbürgermeisterin Gabriela Ebert (SPD). Entscheiden wird der Ausschuss für Stadtentwicklung am 8. November.
Am Deckershäuschen war der ursprüngliche Grund für die Vorlage ein Antrag auf Vorbescheid, der auf einem Grundstück innerhalb des Änderungsbereiches nach Abbruch des bestehenden Wohngebäudes einen Neubau vorsah: ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten und 15 Tiefgaragenstellplätzen. „Um das Vorhaben ablehnen zu können, ist die Änderung des Bebauungsplanes 677 erforderlich geworden“, erklärt die Stadt. Inzwischen sei der Antrag auf Vorbescheid vom Antragsteller zwar zurückgezogen worden. „Um auch zukünftig den Erhalt des vorherrschenden Siedlungscharakters zu gewährleisten und eine städtebaulich nicht erwünschte erhebliche Verdichtung am Siedlungsrand (durch Mehrfamilienhausbebauung), direkt im Übergang zur freien Landschaft zu verhindern, soll das Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden“, begründet die Verwaltung. Konkretes Ziel sei, die zulässige Anzahl an Wohneinheiten je Wohngebäude auf zwei zu beschränken.
Auch mit einer Bauvoranfrage im Bereich Triebelsheide war die Verwaltung nicht einverstanden. Der Antragsteller will dort nach Abbruch des alten Gebäudes ein Acht-Familienhaus mit acht Tiefgaragen- und neun PKW-Stellplätzen errichten.
Von der Nevigeser Straße wirke der Neubau „optisch wie ein fünfgeschossiges Gebäude“, schreibt die Stadt in der Vorlage. Gleichzeitig solle ein Großteil des Grundstückes versiegelt werden. Aber: „Das Vorhaben wäre gemäß dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan 448 aus dem Jahr 1986, nach geringfügigen Modifikationen, zulässig.“ Durch die Voranfrage sei der Erhalt des vorherrschenden Siedlungscharakters gefährdet. „Die Ausnutzung des derzeit zulässigen Bebauungsplanes hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit Nachbarschaftskonflikte zur Folge und ist geeignet bodenrechtliche Spannungen auszulösen.“ Zudem hätte es Vorbildcharakter und würde „eine städtebaulich nicht erwünschte erhebliche Verdichtung und Versiegelung nach sich führen, die in dieser Form bislang dort nicht vorzufinden ist“.
Das sahen die Bezirksvertreter ähnlich. Es sind auch nicht die ersten Fälle dieser Art im Bezirk. Aktuell läuft zum Beispiel noch ein B-Plan-Verfahren für den Bereich In der Beek/In den Birken/Katernberger Schulweg. Auch dort gab es Bauvoranfragen für aus Sicht der Stadt zu massive Vorhaben. Auch dort erntete sie die Zustimmung der Bezirksvertretung.