Diesel Umwelthilfe: Klage verzögert sich

Nachgehakt Stadt lehnt Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge ab.

In einigen Städten wurde bereits ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge erwirkt.

Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Eigentlich wollte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) noch im November ihre Klage für saubere Luft gegen Wuppertal einreichen. Der Gang zum Verwaltungsgericht verzögert sich jedoch, weil zunächst das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entscheiden muss, ob es für solche Klagen künftig erstinstanzlich zuständig ist. Möglich macht dies eine Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, die Mitte 2017 bundesweit in Kraft trat. Laut der OVG-Sprecherin Gudrun Dahme will der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts noch bis Ende dieses Jahres entscheiden, ob die Klagen künftig in der ersten Instanz bei ihm eingereicht werden können.

Bis dahin werde die DUH ihre Klage gegen Wuppertal sowie drei weitere NRW-Städte – Bielefeld, Hagen und Oberhausen – zurückhalten, sagte die DUH-Sprecherin Ann-Kathrin Marggraf in Berlin auf WZ-Anfrage. Mit der bundesweiten Klagewelle will die DUH erreichen, dass die Städte mehr gegen die Bekämpfung der Belastung durch Schadstoffe wie Stickstoffdioxid und Feinstaub unternehmen. Bislang hat die Organisation bundesweit gegen 30 Städte geklagt – in einem Dutzend Fälle gibt es Urteile. So schreibt das Verwaltungsgericht Köln zum Beispiel für die dortige Umweltzone Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge vor, für Essen verhängte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Einführung eines Fahrverbotes auch für die A 40. Das Land kritisiert die Fahrverbote und will in einigen Fällen gegen die Gerichtsentscheidungen in Berufung gehen.

Nur noch mit grüner
Plakette in die Umweltzone

Formal klagt die DUH in NRW gegen das Land, da die Bezirksregierung als Mittelinstanz des Landes für die Aufstellung beziehungsweise Fortschreibung der Luftreinhaltepläne zuständig ist. In Wuppertal gilt der Luftreinhaltsplan aus dem Jahr 2013, der 70 Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffe in der Luft vorsieht. Eine der Maßnahmen war die Verschärfung der Umweltzone zum 1. Juli 2014. Seit diesem Datum dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Schadstoffplakette in die Umweltzone fahren.

Gegenwärtig wird der Luftreinhalteplan von der Bezirksregierung Düsseldorf – in Absprache mit der Stadt Wuppertal – überarbeitet. Im kommenden Jahr soll der neue Luftreinhalteplan in Kraft treten. Dazu habe die Stadt einen Masterplan („Green City Plan Wuppertal“) vorgelegt, der unter anderem eine Elektrifizierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und eine bessere Vernetzung der Verkehrsangebote vorsehe, erklärte die Sprecherin der Bezirksregierung, Dagmar Groß. Derzeit wird geprüft, inwieweit die geplanten Schritte durch Fördermaßnahmen von Bund und Land unterstützt werden können. Inwieweit Fördermittel zu erwarten sind, scheint fraglich: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat angekündigt, dass es nur Geld für Kommunen geben soll, deren Luftreinhalteplan mindestens aus dem Jahr 2017 stammt.

Oberbürgermeister Andreas Mucke hatte bereits erklärt, dass er Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in der Innenstadt strikt ablehnt. Fahrverbote sind aus seiner Sicht nicht angemessen, weil sie Berufspendler undGewerbetreibende massiv behindern.