Verbraucherschutz Bei Inkassorechnungen ruhig bleiben
Forderungseintreiber verlangen oft fragwürdige Gebühren, warnt der Verbraucherschutz.
Werner Bergmann legt eine unscheinbare Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens auf den Tisch. Dann deutet der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberater von der Beratungsstelle Wuppertal der Verbraucherzentrale NRW auf eine bestimmte Stelle in der Kostenaufschlüsselung. Die ursprüngliche Hauptforderung beläuft sich auf einen Betrag von vier Euro und sechs Cent. Jetzt soll der Schuldner aber mehr als einhundert Euro zahlen.
Werner Bergmann liegt sogar ein Fall vor, bei dem ein Inkassounternehmen eine Hauptforderung von 200 Euro auf mehr als 1000 Euro aufgebläht hat. Das Inkasso-Unternehmen hat in diesem Fall beispielsweise „Ratenzahlungsgebühren“ und „interne Kontoführungsgebühren“ auf den Schuldnerbetrag aufgeschlagen.
„Und das sehen wir einfach als Abzocke“, sagt Marlene Pfeiffer, die Leiterin der Beratungsstelle Wuppertal. Das Problem ist laut den Mitarbeitern der Beratungsstelle, dass es kaum feste Regeln dafür gibt, in welcher Höhe Inkassobüros Gebühren aufschlagen dürfen.
Viele Büros orientierten sich an der Vergütung von Rechtsanwälten in einem durchschnittlichen Fall. „Aber wir Verbraucherschützer sind der Meinung, dass diese Gebühren nicht gerechtfertigt sind“, sagt Marlene Pfeiffer. Eine entsprechende Regulierungsforderung seitens der Verbraucherzentrale sei dabei schon an die Politik ergangen.
Inkassorechnungen bloß
nicht sofort unterschreiben
Dass viele Schuldner trotz fraglicher Gebühren die dann hohen Beträge bezahlen, hat viele Gründe. Ein wichtiger ist die Angst. Geschürt wird sie mit den nach und nach versandten Schreiben eines Inkassounternehmens. In diesen Schreiben wird beispielsweise angedroht, das Konto des Schuldners zu sperren, Hausbesuche durchzuführen oder den Gerichtsvollzieher zu schicken. „Das geht bis zur Androhung eines Haftbefehls“, sagt Werner Bergmann. Doch obwohl viele Drohungen nur „heiße Luft“ seien, werde meist dennoch sofort gezahlt.
Außer den schon genannten Gebühren tritt der Schuldner mit einer Unterschrift dann häufig auch noch Verbraucherrechte ab. Beispielsweise kann vorformuliert sein, dass der Schuldner Zinsen anerkennt, die aber im Eventualfall schon verjährt sein können oder er stimmt einer Lohnpfändung zu. Diese vorgelegten Punkte müsse man aber nicht akzeptieren. „Und natürlich machen das nicht alle, aber es gibt auch in der Inkassobranche schwarze Schafe“, sagt Marlene Pfeiffer.
Marlene Pfeiffer und ihr Kollege Werner Bergmann möchten, dass sich die Menschen von den schwarzen Schafen nicht einschüchtern lassen. Man solle die Geldforderung zunächst gründlich prüfen: Schulde ich diesem Unternehmen überhaupt etwas? Wie kommen die Kosten zustande? Welche sind vielleicht sogar schon verjährt? „In jedem Fall aber sollte man Ruhe bewahren“, empfiehlt Marlene Pfeiffer. Die Verbraucherzentralen helfen dabei.