Corona-Ausgleich Vertrag für Weihnachtsmärkte soll verlängert werden

Wuppertal · 2020 durften die Buden nicht aufgestellt werden - darum schlägt die Verwaltung ein weiteres Vertragsjahr vor.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Die Veranstalter der drei Weihnachtsmärkte in Barmen und Elberfeld sollen auch 2024 die Märkte veranstalten – damit wird ihr Vertrag als Ausgleich für das verlorene Coronajahr um ein Jahr verlängert. Diesem Vorschlag der Verwaltung stimmten als erste Gremien die Bezirksvertretungen Barmen und Elberfeld zu. Die Entscheidung trifft am 17. Juni der Rat.

Die Veranstaltung der Weihnachtsmärkte stand einige Jahre in der Diskussion, vor allem in Elberfeld waren die Einzelhändler nicht mehr zufrieden mit dem langjährigen Organisator. Im Streit mit dem Organisator drohte ein Rechtsstreit den Weihnachtsmarkt 2017 zu verhindern. Daher übernahm die Stadt die Organisation einer Neuvergabe aller drei Weihnachtsmärkte, um eine europaweite Ausschreibung zu verhindern. Eine städtische Tochter sollte zur Organisation der Märkte entstehen, doch das erlaubte die Bezirksregierung nicht. Deshalb übernahm das Ordnungsamt diese Aufgabe, erstellte einen umfassenden Kriterien-Katalog für Bewerber. Für Barmen bewarben sich wieder die Schausteller, auf dem Laurentiusplatz wollte weiterhin Ars Draconis den Mittelaltermarkt abhalten und für Elberfeld gab es mit der Grandezza Entertainment GmbH aus Essen einen neuen Veranstalter. Der baute 2019 zum ersten Mal seine Buden auf.

Die verteilten sich nicht mehr in der gesamten Fußgängerzone, sondern konzentrierten sich an Plätzen, erstmals waren der Döppersberg und der Kirchplatz einbezogen. Auf dem Kirchplatz gab es zudem eine kleine Schlittschuhbahn. Das kam überwiegend gut an, doch es gab auch noch Verbesserungswünsche. Deren Umsetzung wurden 2020 durch die Corona-Pandemie verhindert. Die Auflagen erlaubten keinen Weihnachtsmarkt.

Die Stadtverwaltung argumentiert, die Vertragsdauer von fünf Jahren habe dazu dienen sollen, mit den Veranstaltern Erfahrungen zu sammeln und diese als Grundlage für die folgende Ausschreibung zu nutzen. Die Veranstalter sollten Planungssicherheit und Investitionsmöglichkeiten erhalten. Um den Vertragszweck zu erreichen, sei die Verlängerung angemessen, so die Verwaltung. Zudem sei sie angesichts der wirtschaftlichen Ausfälle für die Veranstalter auch ein Akt der Fairness und ein Beitrag zum Erhalt von Arbeitsplätzen.

(kati)