Amtsgericht Wuppertal Zwei Jahre auf Bewährung wegen Cannabis
Ein 30-Jähriger hat in Barmen eine professionelle Plantage betrieben. Am Donnerstag stand er deswegen vor Gericht.
Weil er in einer Lagerhalle in Barmen eine professionelle Cannabis-Plantage betrieben haben soll, ist ein 30-jähriger Mann aus Düsseldorf am Donnerstag vor dem Amtsgericht Wuppertal zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Außerdem muss der 30-Jährige eine Geldstrafe von 1800 Euro an die Drogenberatung zahlen. Ein mitangeklagter 27-jähriger Mann aus Düsseldorf wurde wegen Beihilfe zur unerlaubten Besorgung der Drogen zu einer Geldstraße in Höhe von 2100 Euro verurteilt.
Laut Anklage soll der 30-jährige Hauptangeklagte die Lagerhalle in Barmen angemietet haben, um im großen Umfang professionellen Handel mit Cannabis zu betreiben. Zum Anbau der Pflanzen soll er in der Lagerhalle mit Rigipsplatten einen abgetrennten Raum gebaut haben. Dort habe er dann in der Folgezeit eine unbestimmte Zahl von Cannabis-Pflanzen angebaut und abgeerntet, um diese zu verkaufen.
Entdeckt worden sei die Plantage im Januar 2019. Laut Anklage soll der 30-Jährige zu diesem Zeitpunkt noch zehn Kilo abgeerntete Cannabis-Pflanzen mit einem Wirkstoffgehalt von vier Prozent und damit einer Wirkstoffmenge von insgesamt 410 Gramm gelagert haben. Um sie verkaufen zu können, habe er die Drogen in Portionen aufgeteilt und in 120 Müllsäcke verpackt, die er dann in einen Lieferwagen geladen habe. Ein Zeuge hatte das beobachtet und die Polizei gerufen.
Der Angeklagte zeigte
sich vor Gericht geständig
Zunächst ging die Staatsanwaltschaft laut Anklage von einem unbestimmten Zeitraum vor dem Januar 2019 aus, in dem der 30-Jährige die Drogen zum Verkauf angebaut haben soll. Im Prozess stellte sich dann heraus, dass er seit August 2018 Handel mit dem Cannabis getrieben haben soll. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig.
Der mitangeklagte 27-jährige Mann war zunächst wegen Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Drogen „in nicht geringer Menge“ angeklagt, weil er dem 30-jährigen Hauptangeklagten bei Ernte und Transport des Cannabis in den Lieferwagen geholfen haben soll. Dieser Vorwurf hat sich vor Gericht nicht bestätigt. Stattdessen wurde der 27-Jährige wegen Beihilfe zur unerlaubten Besorgung des Cannabis verurteilt. Gegen das Urteil können die Angeklagten noch Berufung beantragen.
Das Betäubungsmittelgesetz sieht laut § 29a eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor, unter anderem wenn eine Person über 21 Jahren „mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis (…) erlangt zu haben“.