Corona-Regeln Liebe in Zeiten von Corona
Wuppertal · Nach mehreren Lockerungen sind Hochzeiten inzwischen wieder erlaubt. Viele Paare, die sich das Ja-Wort geben wollen, verschieben die Feier aber auf das nächste Jahr.
Es soll ja der schönste Tag im Leben eines Paares sein: die Hochzeit. Doch auch diese – oft lang und aufwendig geplanten – Feiern wurden durch Pandemie, Lockdown und Infektionsschutz in diesem Jahr durcheinander gewirbelt oder konnten nicht stattfinden. Mittlerweile können Trauungen wieder durchgeführt werden. Seit 15. Juli gelten außerdem gelockerte Regelungen, die sich auf die Hochzeitsfeiern auswirken.
Eine Trauung mit Brautkleid und Mund-Nasen-Schutz ist glücklicherweise nicht nötig, wie die Stadt mitteilt. Zwar müssen Brautpaar und Gäste bis sie ihren Platz bei der Trauung im Standesamt eingenommen haben eine Maske tragen – zumindest das Brautpaar darf sie aber dann ablegen, weil es an den Trautischen Schutzwände gibt.
Die Gäste einer Trauung müssen den Mundschutz aber auch während der Trauung tragen. Im Wuppertaler Standesamt darf das Paar sechs bis acht Gäste mit zur Trauung nehmen – je nachdem, in welchem Raum sie stattfindet. Anders ist das bei den sogenannten Ambiente-Trauorten, die das Standesamt anbietet. Dort können je nach Ort zwei bis 77 Gäste mit dabei sein. Auch hier gelten die Regeln zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes.
Auch kirchliche Trauungen sind mittlerweile wieder möglich. Das Erzbistum Köln teilt mit, dass diese unter den gleichen Bedingungen wie öffentliche Gottesdienste stattfinden dürfen – etwa mit ausreichendem Abstand. Bei den evangelischen Gemeinden liegt die Entscheidung beim jeweiligen Kirchenkreis. „Trauungen sind auch in evangelischen Kirchen grundsätzlich wieder möglich“, sagt Cornelia Breuer-Iff, Sprecherin der Evangelischen Kirche im Rheinland. Durch notwendige Abstands- und Hygieneregeln könne jedoch der Charakter der Feier sichtbar und spürbar anders sein. Der Weg zur kirchlichen Trauung führe immer über den jeweiligen Gemeindepfarrer vor Ort. „Dort kann das Ob, Wo und Wie im Detail besprochen werden.“ Da die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus im Freien grundsätzlich geringer sei, könnten Trauungen auch unter freiem Himmel stattfinden – das Einverständnis der Gemeindeleitung vor Ort vorausgesetzt.
Deutlich weniger Trauungen
als im vergangenen Jahr
Durch die Lockerung der Coronaschutzverordnung ist nun auch die Feier rund um die Trauung wieder möglich. Seit 15. Juli dürfen zu Festen und Feierlichkeiten „aus einem herausragenden Anlass“ – also Hochzeit, Taufe, Geburtstag oder Beerdigung – wieder bis zu 150 Gäste kommen. Abstandsgebot und Maskenpflicht gelten dabei nicht. Aber: „geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit“ müssen sichergestellt sein. Das heißt, Namen und Kontaktdaten der Gäste müssen gesammelt werden, damit im Falle einer Infektion alle kontaktiert werden können, die an der Feier teilgenommen und sich möglicherweise angesteckt haben.
Insgesamt habe es in diesem Jahr natürlich – durch Absagen während des Lockdowns – weniger Eheschließungen gegeben als üblicherweise im Frühjahr und Sommer. Auch aktuell gebe es weniger Termine, da während des Lockdowns Paare auch keine Trauung anmelden konnten. Im Mai habe es 117 Trauungen im Standesamt gegeben – vergangenes Jahr waren es im Mai noch 168. Im Juni stehen 129 in diesem Jahr 162 im vergangenen Jahr gegenüber.
Allen Brautpaaren, deren Trautermin im Frühling abgesagt wurde, habe das Wuppertaler Standesamt einen neuen Termin angeboten. „Die meisten Paare haben davon Gebrauch gemacht, andere Paare haben ihre Eheschließung komplett auf das nächste Jahr verschoben“, sagt Stadtsprecher Thomas Eiting. Mittlerweile werden aber kaum noch Trauungen wegen Corona abgesagt.