Wilde Altkleider-Sammlungen sorgen für Ärger

Die Stadt baut regelmäßig unangemeldete Container im Stadtgebiet ab.

Wuppertal. Ein unauffälliger Lastwagen mit süddeutschem Kennzeichen steht an der Gennebrecker Straße und lädt einen beschrifteten Container aus. Passanten bleiben stehen und wundern sich. Auf einem kleinen Rasenstück hinter der Tankstelle stellt der Fahrer den Sammelbehälter für Textilien und Schuhe auf, steigt zurück in sein Fahrzeug und fährt einige Straßen weiter. Dort wiederholt sich ein Szenario, das in Wuppertal viele Kritiker hat.

Bei der Stadt Wuppertal ist das Problem der nicht angemeldeten Sammlungen bekannt, aber erst seit dem 1. Juni gibt es ein Gesetz dagegen. „Bislang hatten wir keine Handhabe gegen diese Art von Gewerbe: Auf Privatgrundstücken durften Sammelcontainer stehen“, erklärt Axel Brause von der Abfallüberwachung der Stadt Wuppertal. „Erst seit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen uns gewerbliche, aber auch gemeinnützige Sammlungen angezeigt werden.“

Seitdem erreichen ihn und seine Kollegen täglich Briefe aus ganz Deutschland, in denen mehr oder weniger professionelle Firmen ankündigen, Sammelbehälter errichten zu wollen. „Wir haben jetzt die Möglichkeit, das Aufstellen zu verbieten. Tun wir das nicht innerhalb von drei Monaten, darf gesammelt werden“, so Brause. Daher würden viele gewerbliche Textilverwerter zwar „an alle Städte schreiben, aber letztlich nichts aufstellen“.

Dennoch sind unzählige Container für Schuhe und Textilien im Wuppertaler Stadtgebiet zu finden und sorgen regelmäßig für Ärger. Anwohner beschweren sich über die Container, aber noch häufiger über Müll, der daneben deponiert wird. Ein Problem, das weder Stadt noch Müllabfuhr beheben dürfen, denn von Privatgrundstücken darf nichts entfernt werden — auch kein Unrat oder Container. „Wir müssen dann die Eigentümer der Grundstücke anschreiben, dass sie sich um die Beseitigung des Mülls kümmern“, schildert Axel Brause die Schwierigkeit.

Von den großen Metallboxen wüssten die Grundstücksbesitzer manches Mal gar nichts, andere duldeten sie. Mit dem neuen Gesetz müssen nun auch Sammlungen auf privaten Geländen anzeigt werden. Seit jeher anders sieht die Rechtslage aus, stehen die Sammelbehälter auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen. „An den beliebten Standorten direkt neben den Containern der Wuppertaler Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) werden die Behältnisse regelmäßig abgebaut“, so Axel Brause. Und das nicht nur, weil alternative Textilsammlungen einen möglichen Einnahmeverlust für die AWG bedeuten, sondern weil auf städtischen Flächen nichts ohne Genehmigung errichtet werden darf.

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