Verbrauchertipp Wie man sich gegen zu hohe Inkassokosten wehrt
Wuppertal · Verbraucherzentrale gibt Tipps, was es bei eventuellen Forderungen zu beachten gilt.
Eine zurückgewiesene Lastschrift, weil Gehalt oder Sozialleistung noch nicht auf dem Konto war. Ein Zahlendreher bei der Überweisung oder eine Rechnung, die wegen verspäteter Zustellung erst beglichen wurde, als die Zahlungsfrist schon verstrichen war. Wer nicht rechtzeitig zahlt riskiert, Post vom Inkassobüro zu bekommen – oftmals horrende Gebühren und Drohkulisse inklusive. „Die durch Zahlungsverzug entstehenden Kosten dürfen nicht unnötig aufgeblasen werden“, erklären die Experten der Verbraucherzentrale Wuppertal. Sie geben folgende Tipps:
Forderungs-Check: Auch wenn mit Gerichtsvollzieher, Kontosperrung oder Schufa-Eintragung gedroht wird: Bei Schreiben von Inkassobüros ist erst einmal zu prüfen, für welche Forderung eigentlich gezahlt
werden soll. Manchmal behaupten Inkassobüros einfach nur, dass Verträge geschlossen oder Rechnungen nicht beglichen wurden.
Kosten-Check: Leider gibt es keine festen Regeln, wie hoch die Kosten eines Inkassobüros sein dürfen. Aber 70,20 Euro für die Mahnung einer einfachen Rechnung bis 500 Euro zu verlangen, ist zu viel. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW dürften dafür 27 Euro angemessen sein. Wichtig: Zusätzliche Kosten für Telefonate, einzelne Briefe oder Kontoführungsgebühren müssen nie gezahlt werden. Auslagen, um die Adresse des Schuldners zu überprüfen, sind nur zu übernehmen, wenn das auch wirklich notwendig war, weil der Schuldner etwa umgezogen war.
Ratenzahlung als Kostenfalle: Angesichts knapper Kassen oder in Schockstarre wegen vermeintlich drohender Vollstreckungsmaßnahmen scheint das Angebot des Inkassobüros zur Ratenzahlung oft wie ein rettender Strohhalm. Doch Achtung: Häufig wird in den Ratenzahlungsvereinbarungen festgeschrieben, dass Inkassobüros für die simple Zustimmung zur Ratenzahlung eine zusätzliche Gebühr berechnen dürfen. Bei einer Gesamtforderung bis 500 Euro können dafür nicht selten 81 Euro zu Buche schlagen. Kleinstraten lohnen sich deshalb oft nicht. Achtung: Selbst bei geringfügigen Ratenzahlungen wird die gesamte Forderung mit den vielfach ungünstigen Bedingungen anerkannt.
Ratenvereinbarung mit Fußangeln: Auch muss nicht alles, was in den Vereinbarungen vorgelegt wird, akzeptiert und unterschrieben werden. Denn häufig sind da Stolperfallen und nachteilige Bedingungen versteckt.
Nicht einschüchtern lassen: Inkassobüros drohen häufig bei Nichtzahlung mit dem Gerichtsvollzieher, Schufa-Einträgen und sogar Haftbefehlen. Verbraucher sollten sich nicht einschüchtern lassen und aus Angst einfach zahlen. Viele dieser Drohungen kann das Inkassobüro gar nicht einfach umsetzen.
Wissenswertes rund um Inkassokosten gibt es auch im Internet auf der Seite der Verbraucherzentrale.