Zuschuss für Angestellte mit Behinderung

Fürsorge: Bis zu 640000 Euro kann das Integrationsamt pro Jahr verteilen.

Wuppertal. Die örtliche Fürsorgestelle verwaltet Gelder aus den Ausgleichsabgaben von Unternehmen, die nicht die vorgeschriebene Zahl von Behinderten einstellt. Das klingt erstmal ziemlich sperrig, aber dahinter steckt ein Budget von 640000 Euro, das Jahr für Jahr genutzt werden kann, um Arbeitsplätze in Wuppertal behindertengerecht auszustatten.

So können Kosten für Bürostühle, Aufzüge, Arbeitsgeräte und den Umbau von Maschinen und Arbeitsgeräten übernommen werden - die Höchstgrenze für die Förderung liegt bei 25 000 Euro. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer persönlichen Betreuung der Betroffenen, zum Beispiel ein Arbeitstraining, bei dem ein Ergotherapeut für den behinderten Mitarbeiter in das Unternehmen kommt.

Einzige Voraussetzung für die Förderung, die bei der Fürsorgestelle beantragt werden kann: Der Angestellte hat einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent oder ist gleichgestellt (Gleichstellung: Grad der Behinderung von mindestens 30, aber weniger als 50, plus Bescheid von der Agentur für Arbeit).

Dann kann der Antrag inklusive Behindertenausweis und Kostenvoranschlag eingereicht werden. "Viele Arbeitgeber wissen gar nichts davon, dass sie von der Fürsorgestelle Gelder beantragen können, um ihre Arbeitsplätze zu gestalten", sagen Carmen Loepke und Jürgen Books von der Fürsorge. Dabei werde grundsätzlich fast alles gefördert, was "Behinderten die Arbeit erleichtert oder hilft, ihnen die Arbeit zu erhalten".

Das Integrationsamt hat einen weiteren Aufgabenschwerpunkt: Es kümmert sich um den Kündigungsschutz von Schwerbehinderten. Besteht das Arbeitsverhältnis über sechs Monate hinaus, kann schwerbehinderten Menschen nämlich nur mit vorheriger Zustimmung des Amtes gekündigt werden.

Die Fürsorgestelle führt das erforderlicher Anhörungsverfahren durch und versucht, eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu erreichen.

Auch in Sachen Kündigungsschutz hat die Fürsorge eine wichtige Beobachtung gemacht: "Mit dem Wissen um die Möglichkeit der finanziellen und persönlichen Unterstützung sagen uns die Arbeitgeber dann oft, dass sie den behinderten Mitarbeiter weiter beschäftigen, wenn zum Beispiel eine rückenschonende Maschine finanziert wird", sagt Books.