Aufruf Wohnungsräumung in Wuppertal: Fünf Kinder sollen ins Heim kommen

Wuppertal · Die alleinerziehende Mutter sucht dringend eine Wohnung.

Die Räumung steht bevor: Diana Dreier hat bereits ihr Hab und Gut in Kartons verpackt.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Mutter Diana Dreier wird nach aktuellem Stand ihre fünf minderjährigen Kinder (1, 3, 5, 10, 11) in unterschiedlichen Heimen abgeben müssen. Das bestätigte Betreuerin Tanja Linder vom Bezirkssozialdienst der WZ. Wie berichtet, steht bei der 41-Jährigen eine Zwangsräumung bevor. Da sie noch immer keine passende Wohnung für sie und ihre fünf Kinder finden konnte, gebe es nur noch eine Lösung: Dreier müsse von ihren Kinder getrennt werden.

Die Alleinerziehende sagte der WZ: „Ich bin mit den Nerven am Ende. Wie soll das alles funktionieren?“ Nach einem Aufschub der jüngsten Zwangsräumung könne jeden Tag der nächste Bescheid ins Haus flattern. „Dann muss ich in eine Notunterkunft“, sagt Diana Dreier. Sie will jetzt noch einmal in der WZ einen Aufruf starten: Vielleicht gebe es ja noch eine passende Wohnung für die Familie. Dreier will unbedingt mit ihren Kindern umziehen. Im Notfall könne es auch eine kleinere Wohnung sein – das sei noch immer besser als eine Notunterkunft. Dreier sagt aber: „Ich brauche jemanden, der mir unkompliziert die Wohnung vermittelt.“ Sie hat Schulden.

Der jüngste Artikel in der WZ hat die finanziellen Probleme der Mutter zumindest ein kleines bisschen gebessert. Ein Spender hat sich bereit erklärt, für die Lagerkosten aufzukommen. Wegen der Zwangsräumung muss Diana Dreier nämlich ihr Hab und Gut zunächst einlagern lassen. Betreuerin Linder sagt: „Sie hätte das sonst gar nicht bezahlen können.“ Denn: Mit den Kindern würde Diana Dreier auch den Anspruch auf Unterhaltszahlungen verlieren. Dann habe sie nur noch rund 400 Euro monatlich zum Leben vom Jobcenter, sagt Linder.

Dreier hatte in der Elberfelder Südstadt eine Wohnung gemietet, die für ihr Einkommen zu teuer ist. Das Jobcenter hatte dem Mietvertrag zugestimmt, aber Dreier hatte darüber hinaus eine Zusatzvereinbarung mit dem Vermieter über die tatsächliche Miete getroffen.