Wunde zugegipst: Freispruch für Arzt (45) aus Barmen

Wuppertal. Ein wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers angeklagter Arzt aus Barmen ist vom Amtsgericht Schwelm freigesprochen worden. Ein Patient (69) hatte den Chirurgen (45) aus Barmen nach einer Fußoperation 2009 angezeigt, weil der ihm eine noch nicht verheilte Wunde zugegipst habe.

Die Folge soll eine Infektion samt vier weiterer Operationen in einer Hagener Klinik gewesen sein.

Vor dem Amtsgericht stritt der Mediziner die Vorwürfe ab. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 12 500 Euro. Das Gericht verwies dagegen auf ein nicht eindeutiges medizinisches Gutachten und den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. AE