Die Folge soll eine Infektion samt vier weiterer Operationen in einer Hagener Klinik gewesen sein.
Vor dem Amtsgericht stritt der Mediziner die Vorwürfe ab. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 12 500 Euro. Das Gericht verwies dagegen auf ein nicht eindeutiges medizinisches Gutachten und den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. AE