Gastronomie Rat beschließt Hilfe für Gastronomie

Wuppertal · Im Wuppertaler Stadtrat herrscht Einigkeit darüber, dass Gastronomie und Hotels auch im kommenden Jahr entlastet werden sollen. Ohne Diskussion hat der Rat am Montag einem Verwaltungsvorschlag zugestimmt, die Gebühren für die Außengastronomie auch im kommenden Jahr zu erlassen.

  Für Außenterrassen brauchen die Betriebe bis September keine Gebühren zu bezahlen.

Für Außenterrassen brauchen die Betriebe bis September keine Gebühren zu bezahlen.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Schon seit Anfang 2020 müssen die gastronomischen Betriebe in Wuppertal keine Sondernutzungsgebühren mehr zahlen, wenn sie Gehwegaufsteller oder Tische und Stühle im Außenbereich nutzen. Diese Regelung wird nun nahtlos bis Ende September 2021 verlängert. Im vergangenen Sommer hatten viele Gäste aus Sorge vor einer Absteckung den Außenplatz bevorzugt. Dass Betriebe in manchen Fällen zusätzliche Flächen nutzten, war von der Verwaltung großzügig gehandhabt worden. 

Zudem wird die Infrastrukturförderabgabe weiter ausgesetzt: Hotels, Pensionen und Vermieter von Ferienwohnungen müssen somit erst ab Oktober 2021 eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent des Zimmerpreises für private Übernachtungen an die Stadt zahlen. Die Abgabe sollte ursprünglich am 1. April 2020 eingeführt werden – mit der Zustimmung des Rates ist dies nun erneut verschoben worden.

Die Stadt rechnet durch den Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren mit einem Minderertrag von 280 000 bis 300 000 Euro. Voraussichtlich noch einmal so viel wird durch das weitere Aussetzen der Infrastrukturförderabgabe 2021 in der Stadtkasse fehlen. ab