Handel Bergische Händler kritisieren Kassenbon-Pflicht

Ab 2020 müssen Geschäftsleute immer einen Beleg ausgeben. Dies sorgt für Unmut.

Im kommenden Jahr müssen Einzelhändler ihre Kassensysteme technisch nachrüsten.

Foto: dpa/Jens Kalaene

„Nein, danke“, lautet meist die Antwort, wenn Kunden im Bergischen ein Kassenbon angeboten wird. Diese Frage stellt sich ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr, denn dann tritt im Rahmen des Kassengesetzes die Bonpflicht in Kraft. Einzelhändler müssen dann, bis auf wenige Ausnahmen, bei jedem Geschäftsvorgang einen Beleg ausgeben. Darüber hinaus müssen sie ihre Kassensysteme technisch nachrüsten, die so noch fälschungssicherer werden sollen. Damit will der Bund Betrugsfälle bei Kassenabrechnungen eindämmen – das Bundesfinanzministerium schätzt die Steuerausfälle durch Kassenmanipulationen auf bis zu zehn Milliarden Euro im Jahr.

Solinger Händler haben überwiegend kein Verständnis für die Maßnahme, sie sehen ihre Branche unter Generalverdacht gestellt. So auch Metzger Rudolf Jacobs, der in seinem Betrieb bereits mit Registrierkassen arbeitet. Erst 2017 hatte das Kassengesetz diese vorgeschrieben, den künftigen technischen Anforderungen entsprechen diese Modelle ab 2020 aber auch nicht mehr. „Wir haben damals 30 000 Euro in neue Kassensysteme investiert und jetzt brauchen wir angeblich schon wieder etwas Neues. Mit dieser Bürokratie werden Einzelhändler systematisch in die Enge getrieben“, sagt Jacobs. Für ihn als Metzger seien außerdem besondere Ausgaben notwendig, da die Kassen und Warenwaagen technisch miteinander verbunden sind.

Wenig begeistert zeigt sich auch Ralf Vogelskamp, Geschäftsführer der Bäckerei Stöcker von der Entwicklung, die in Solingen fünf Filialen betreibt: „Aus meiner Sicht ist das reine Bürokratie, zumal die Kunden den Bon in der Regel sowieso nicht mitnehmen. Wenn das so weitergeht, müssten wir extra jemanden einstellen, der sich den ganzen Tag ausschließlich mit solchen Vorschriften beschäftigt.“ Er stelle sich darauf ein, dass auch sein Betrieb investieren müsse, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Kunden verlangen in
der Regel keinen Kassenbon

Dabei räumte das Bundesfinanzministerium nach zähen Verhandlungen mit dem Einzelhandelsverband den Händlern eine Frist bis Ende September 2020 ein, um ihre Kassen mit der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auf den neuesten Stand zu bringen. Derweil sei das Thema bei vielen Händlern noch gar nicht angekommen, beobachtet Ralf Engel, Geschäftsführer beim Einzelhandelsverband Nordrhein in Wuppertal: „Wir haben bislang erst wenige Anrufe dazu erhalten. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit halte ich die Maßnahme aber für fragwürdig.“ Und mit diesen Zweifeln ist er nicht allein – Jochen Daams, Geschäftsführer bei Daams Registrierkassen in Solingen, muss in diesen Wochen viele Fragen von betroffenen Händlern beantworten. „Obwohl ich persönlich von der Neuerung profitiere, halte ich sie unter Klimagesichtspunkten für unnötig. Da werden täglich kilometerweise Bonrollen verbraucht, die entsorgt werden müssen.“

Bei einer Registrierkasse von 3500 Euro fielen für die TSE Zusatzkosten von etwa 700 Euro an. „Der Staat mutet den Einzelhändlern Kosten zu, um die volle Kontrolle zu haben“, moniert Daams. Selbst für Händler, die sich darum bemühen, die gesetzlichen Standards einzuhalten, bleibe es aufgrund der komplexen Auflagen auch künftig schwierig, bei der Kassenführung Rechtssicherheit zu erlangen. Auch sei die Frist von neun Monaten noch immer zu knapp. „Es ist bis dahin schlichtweg nicht möglich, alle Kassen umzurüsten. Das ist vollkommen unrealistisch.“ Dabei sei die erforderliche Technik zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal verfügbar.

Ob Verbraucher ihren Kassenbon aufheben oder entsorgen möchten, steht ihnen auch in Zukunft frei. Eine Pflicht zur Mitnahme gebe es nicht, betont Julia Ogiermann von der Verbraucherzentrale. Bei aller Kritik an der Bonpflicht könne es für Kunden aber auch Vorteile haben, ihre Belege aufzubewahren. „Der Bon ist wichtig, um gegebenenfalls beim Händler Garantie- oder Gewährleistungsansprüche etwa für einen Umtausch geltend zu machen. Außerdem kann das Verwahren von Kassenbons helfen, einen Überblick über die eigenen Finanzen zu behalten“, so Ogiermann.