Justiz Rocker zu drei Jahren Haft verurteilt
Wuppertal · Zu drei Jahren Haft hat das Amtsgericht ein Mitglied (37) der inzwischen verbotenen Rockergruppe „Osmanen Germania“ verurteilt.
Er war wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt, weil er an einer Attacke in der Nacht auf den 3. September 2016 auf den damaligen Vizepräsidenten der Gruppe beteiligt war.
Dieser war am Berliner Platz von mehreren Männern mit verschiedenen Schlagwerkzeugen angriffen worden. Einer der Täter, der bereits verurteilt ist, hatte auch mit einem Messer zugestochen und ihn ins Bein getroffen, bevor die Gruppe von ihm abließ.
Hintergrund sollen Konflikte in der Führungsebene der Rocker gewesen sein, es soll den Auftrag gegeben haben, das Opfer „wegzumachen“.
In das Urteil gegen den 37-Jährigen wurde eine vorige Verurteilung mit einbezogen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Gegen zwei weitere Angeklagte aus Remscheid, 37 und 28 Jahre alt, wurden die Verfahren vorläufig eingestellt. Sie hatten erklärt, nicht an dem gewalttätigen Angriff beteiligt gewesen zu sein. Als Auflage muss der eine 1000, der andere 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.