Regulierung Gesetzesänderung: Erst drei Spielhallen geschlossen
Wuppertal · Nach Ansicht der Stadt müssten 22 weitere aufgeben. Doch die Betreiber zogen vor Gericht.
Der Glücksspielstaatsvertrag soll helfen, die Verbreitung von Spielhallen einzudämmen. 2012 trat er in Kraft, bis 2017 galt eine Übergangsfrist. Obwohl nach Ansicht der Stadt seitdem 25 Spielhallen in Wuppertal gegen die geltenden Vorschriften verstoßen, wurden erst drei geschlossen.
Seit Dezember 2017 gelten in NRW unter anderem folgende Regelungen: Es darf nicht mehr mehrere Spielhallen in einem Gebäude geben. Eine Spielhalle muss mindestens 350 Meter Luftlinie von der nächsten Spielhalle entfernt sein, ebenso 350 Meter von Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Für bereits bestehende Spielhallen galt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, die 2017 endete. Seit dem 1. Dezember 2017 brauchen Spielhallenbetreiber eine glücksspielrechtliche Erlaubnis für den Betrieb ihrer Spielhalle.
Für die bis Ende 2017 bestehenden 88 Spielhallen in Wuppertal hat die Stadt 63 mal eine Erlaubnis erteilt und 25 mal eine solche Erlaubnis abgelehnt. Daraufhin haben aber nur drei Spielhallen den Betrieb aufgegeben. Die Betreiber der 22 anderen reichten Klage gegen die Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Das hat das Ordnungsamt jetzt auf Antrag der Grünen in mehreren politischen Gremien berichtet.
Weil die Gerichtsverfahren aufschiebende Wirkung haben, können Spieler in den eigentlich zur Schließung vorgesehenen Spielhallen weiter vor den Automaten sitzen. Bisher hat das Gericht noch keine Klage gegen Ablehnung entschieden.
Von den 63 Erlaubnissen wurde in zwölf Fällen eine Ausnahmegenehmigung erteilt – etwa weil der Mindestabstand nur geringfügig unterschritten ist oder weil trotz Luftlinienabstand von weniger als 350 Metern der Laufweg länger ist. In 37 Fällen wurde die Erlaubnis aufgrund einer Härtefallregelung erteilt, die nur befristet gilt. Zehn Betreiber klagen gegen diese Befristung.
Für das Ordnungsamt bedeutet
die Situation viel Arbeit
Es gibt zudem 45 weitere Klagen, bei denen Betreiber gegen die Erlaubnisse für Konkurrenten klagen. Das Verwaltungsgericht hat ihnen zwar beschieden, dass ihre Klage unzulässig ist, dagegen werden sie aber vermutlich in die nächste Instanz gehen.
Für Carsten Vorsich, Leiter des Ordnungsamts, bedeuten diese Rechtsstreite vor allem „unglaublich viel Arbeit“. Mitarbeiter seines Amts müssen Schriftsätze aufsetzen und an Gerichtsterminen teilnehmen. Er geht davon aus, dass sich die Verfahren über Jahre hinziehen werden und deshalb die meisten Spielhallen zunächst weiter laufen.
Ordnungsdezernent Matthias Nocke (CDU) stellt fest: „Die Spielhallenbetreiber spielen auf Zeit.“ Immerhin gilt der Staatsvertrag aktuell nur bis 2021. Wie es danach weitergeht, steht noch nicht fest. Insgesamt ist Nocke unzufrieden mit dem Glücksspielstaatsvertrag: „Ich bedaure, dass uns der Gesetzgeber kein wirksameres Instrument an die Hand gegeben hat.“
Das gilt besonders auch für Wettbüros. Auch sie sollten eigentlich nur mit Lizenz betrieben werden können. Weil sich die Länder aber bisher nicht auf ein Vorgehen einigen konnten, gibt es dafür derzeit keine Regelung. Wettbüros werden weiter geduldet. „Traurig“, findet das Paul Yves Ramette von den Grünen. Seinem Eindruck nach schießen die Wettbüros wie Pilze aus dem Boden. Die vielen Klagen der Spielhallenbetreiber zeigten das große finanzielle Interesse, dass bei der Branche im Spiel sei.
Ähnlich enttäuscht ist Karin von der Most (FDP), Vorsitzende des Ordnungsausschusses. „Wir hatten alle die große Hoffnung, dass sich die Zahl der Spielhallen reduziert. Aber da tut sich nichts.“ Hans Jürgen Vitenius (SPD), Bezirksbürgermeister in Elberfeld, sagt frustriert: „Wir haben den Bericht des Ordnungsamts schulterzuckend zur Kenntnis genommen.“ Er fordert vom Gesetzgeber eine bessere Lösung. „Wir sind ungeduldig. Aber wir als Laien wissen keine bessere Lösung.“
Christel Simon (CDU), Bezirksbürgermeisterin in Oberbarmen, ist ebenfalls resigniert: „Da kann man nichts machen. Wir sind schon froh, wenn keine neuen Spielhallen entstehen.“ Sie verweist darauf, dass über Bebauungspläne weitere Spielhallen verhindert werden können: „Da passen wir auf.“
Die Stadt hat 2012 ein „Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Wettbüros und Spielhallen der Stadt Wuppertal“ beschlossen. Darin werden Zonen bestimmt, in denen Spielhallen und Wettbüros zulässig sind – damit diese nicht in Wohn- und Gewerbegebieten eröffnen können, sondern auf Randbereiche der Kerngebiete beschränkt bleiben.