Wuppertaler bringt seine Frau um und fordert Hinterbliebenenrente - abgelehnt
Gericht: Deutsche Rentenversicherung verweigert Zahlung zu Recht.
Wuppertal. Der Wuppertaler hatte seine Frau erwürgt, erdrosselt und erstochen - und fordert jetzt auch noch Hinterbliebenenrente. 1996 war der damals 49-jährige Angeklagte wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die Düsseldorfer Schwurgerichtskammer war dabei von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen. Er hatte seine Frau nach 22 Ehejahren umgebracht, weil diese sich von ihm trennen wollte.
Kaum hatte der Wuppertaler das Gefängnis vor einigen Jahren verlassen, beantragte er bei der Deutschen Rentenversicherung eine Hinterbliebenenrente. Der Antrag wurde zurückgewiesen. Der Wuppertaler zog vor das Düsseldorfer Sozialgericht. Schließlich habe er die Tat damals nicht vorsätzlich begangen, sagte er in dem Verfahren.
Er sei nach einer schweren Krankheit seiner Ehefrau mit der Situation heillos überfordert gewesen. "Außerdem kann man für eine Straftat ja nicht doppelt bestraft werden." Er wolle das Geld nicht für sich selbst, sondern zur Unterstützung seiner Tochter (29) haben.
Die 6. Kammer des Sozialgerichts gab nun der Deutschen Rentenversicherung Recht. Im Gesetz sei eindeutig geregelt, dass dem Mann in diesem Fall keine Witwerrente zustehe. "Das ist ein grober Verstoß gegen das Solidarprinzip", heißt es in dem Urteil, dass noch nicht rechtskräftig ist.
Die Tötung der Ehefrau sei eine derart verwerfliche und schwere Tat, dass der Verurteilte daraus nicht auch noch einen finanziellen Vorteil ziehen könne. Dem heute 61-Jährige kann auf gar keinen Fall Witwerrente gewährt werden: "Das wäre ja sonst ein Lohn der Existenzvernichtung." Das Urteil des Sozialgerichtes ist noch nicht rechtskräftig.