Prozess Wuppertaler FOC vs. Remscheider DOC: Gerichtsverhandlung wird vertagt

Wuppertal/Remscheid · Die Stadt Remscheid beantragt auf Wunsch die Vertagung des Verhandlungstermins am 23. Mai. Bergische Städte wollen an einer gemeinsamen Lösung arbeiten.

In der ehemaligen Bundesbahndirektion soll das FOC entstehen.

Foto: Fischer, Andreas (f22)

Die Stadt Remscheid ist dem Wunsch der Stadt Wuppertal nachgekommen, die Verschiebung des Gerichtstermins am Donnerstag, 23. Mai, bei dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW in Münster zu beantragen. In diesem Gerichtstermin sollte die mündliche Verhandlung zum Normenkontrollantrag der Stadt Remscheid gegen den Bebauungsplan Nr. 954 der Stadt Wuppertal stattfinden. Dieser Bebauungsplan ist die Rechtsgrundlage für zwei ebenfalls von der Stadt Remscheid beklagte baurechtliche Bescheide der Stadt Wuppertal, die einen ersten Bauabschnitt eines FOC in Wuppertal mit einer Verkaufsfläche von rund 10 000 Quadratmetern zulassen. Das Verfahren entscheidet dabei jedoch nicht über die grundsätzliche Zulässigkeit eines FOC in Wuppertal mit rund 30 000 Quadratmetern Verkaufsfläche.

Die Stadt Wuppertal erörtert derzeit die in der neuen Verträglichkeitsanalyse der Stadt Remscheid enthaltenen Feststellungen, dass vom DOC Remscheid keine gravierenden negativen städtebaulichen Auswirkungen auf den Einzelhandelsstandort in Wuppertal-Elberfeld ausgehen. Die Gespräche darüber können aber voraussichtlich erst Mitte des Jahres abgeschlossen werden. Der Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal Andreas Mucke hat daher die Verschiebung des Verhandlungstermins vor dem OVG Münster am 23. Mai vorgeschlagen. Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz ist dem gefolgt und hat die Prozessbevollmächtigen der Stadt Remscheid gebeten, einen entsprechenden Vertagungsantrag beim OVG zu stellen.

Oberbürgermeister Mast-Weisz begrüßt im Interesse einer angestrebten einvernehmlichen Beilegung der Rechtstreite das von der Stadt Wuppertal signalisierte Vorgehen. Beide Oberbürgermeister sind der gemeinsamen Überzeugung, dass es grundsätzlich zielführender ist, die Gestaltung wichtiger Innenstadtprojekte den Räten und nicht den Gerichten zu überlassen. Sowohl die Verwaltungen als auch die Räte beider Städte sollten sich auf eine gemeinsame und für beide Städte verträgliche Nutzung an beiden Standorten verständigen und gemeinsame Lösungen erarbeiten. Mast-Weisz und Mucke abschließend: „Unsere beiden Städte werden alles tun, den ‚bergischen Frieden‘ wieder herzustellen und dabei die Interessen der Städte Remscheid und Wuppertal angemessen zu wahren. Denn nur ein einiges Bergisches Land ist ein starkes Bergisches Land.“