Corona-Krise Krisenstab entscheidet: Bergische Musikschule darf wieder öffnen

Am Montag, 11. Mai, nehmen die Einrichtungen der Bergischen Musikschule den Präsenzunterricht eingeschränkt wieder auf. Basis ist ein umfassendes Infektionsschutzkonzept, das der Krisenstab der Stadt in seiner Sitzung bestätigt hat.

Die Bergische Musikschule im Kolkmannhaus.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Am Montag, 11. Mai, nehmen die Einrichtungen der Bergischen Musikschule den Präsenzunterricht eingeschränkt wieder auf. Basis ist ein umfassendes Infektionsschutzkonzept, das der Krisenstab der Stadt in seiner Sitzung am Mittwoch bestätigt hat. Das Konzept enthält exakte Vorgaben zu Zugangsbeschränkungen, Hygienemaßnahmen und der Sicherung der Abstands- und sonstigen Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes. Das Konzept, das landesweit durch die Musikschulen gemeinsam erarbeitet wurde, wurde durch Begehungen aller Einrichtungen durch die Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin der Stadt ergänzt. Die Nutzerinnen und Nutzer der Bergischen Musikschule werden über den Wiederbeginn der einzelnen Angebote informiert.

Der Krisenstab der Stadt hat heute eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutzen für weiterführende Schulen in allen Bereichen außerhalb der Klassenräume beschlossen. Die Stadt empfiehlt außerdem dringend den weiterführenden Schulen das Tragen von Mund-Nase-Schutz auch während des Unterrichts. Sie appelliert an Eltern und Schulleitungen, auf die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Kollegien entsprechend einzuwirken. Die Regelung soll bis Ende Mai gelten. Hintergrund der Empfehlung ist das hohe Risiko in den weiterführenden Schulen, dass im Falle einer bestätigten Infektion umfangreiche Quarantänisierungen von Schülern und Lehrkräften bis hin zur Schließung der gesamten Schule drohen. Selbst bei ausreichenden Abständen in den Klassenräumen sind aufgrund der Aufenthaltsdauer während des Unterrichts in einem Klassenzimmer Quarantänemaßnahmen für alle Anwesenden anzuordnen, wenn keine Schutzmasken getragen werden. Haben sich Schülerinnen und Schüler dazu ohne Schutz innerhalb der gesamten Schule bewegt, sind auch diese Kontakte nicht mehr sicher nachzuverfolgen und die gesamte Schule wäre zu schließen. Dies wäre insbesondere für die Abschlüsse der zehnten Klassen und Abiturprüfungen fatal. Daher soll die Regelung zum Ende des Monats Mai auslaufen.
Umgesetzt werden soll die Regelung, indem die weiterführenden Schulen eine entsprechende Passage in ihre Hausordnungen aufnehmen. Hierzu erhalten sie unmittelbar eine Information über die Schulaufsicht.