Wuppertaler in U-Haft Reichsbürger hatte seine Flucht ins Ausland vorgetäuscht

Wuppertal · Der 52-jähriger Wuppertaler Reichsbürger sitzt weiter in U-Haft. In Videos wollte er den Eindruck erwecken, dass er sich in Österreich befindet.

Wuppertaler Reichsbürger hatte seine Flucht ins Ausland vorgetäuscht
Foto: dpa/Patrick Seeger

Der mutmaßliche Reichsbürger, der am Freitag von SEK-Kräften festgenommen worden war, hatte vorab seine Flucht ins Ausland vorgetäuscht. Wie Wolf-Tilman Baumert von der Wuppertaler Staatsanwaltschaft bestätigt, versuchte der 52-Jährige, in Videos den Eindruck zu erwecken, er befände sich in Österreich. Der Zugriff erfolgte allerdings dann in Bad Laasphe (Kreis Siegen-Wittgenstein) in einem Haus, dessen Besitzer ebenfalls eine Nähe zur Reichsbürger-Szene nachgesagt wird.

Laut Baumert sitzt der 52-Jährige in Wuppertal in U-Haft. Der konkrete Grund für den Haftbefehl seien vier Fälle von Bedrohung gewesen. Die Ermittlungen, die jetzt liefen, gingen aber noch viel weiter. Dem vielfach vorbestraften Mann, der zumindest zeitweise in Wuppertal gemeldet war, werden insgesamt bislang 28 Taten vorgeworfen, vor allem Nachstellung, Bedrohung und Beleidigung. Unter anderem soll er OB Andreas Mucke und weiteren Verwaltungsmitarbeiter mit dem Tode gedroht haben. Hintergrund ist wohl ein Sorgerechtsverfahren. Man hoffe, bald Anklage erheben zu können, so die Staatsanwaltschaft.

Zu einem möglichen Strafmaß könne er noch nichts sagen. „Es geht in Richtung einer vollstreckungsfähigen Haftstrafe“, so Baumert. Aktuell werde zum Beispiel geprüft, wem die Kleinkaliberwaffe gehört, die im Haus in Bad Laasphe entdeckt worden war, und wer Zugriff darauf hatte. Neben dem Gewehr — einer Waffe aus den 1920er Jahren  — war auch ein Kampfmesser gefunden worden, sowie ein Rucksack mit „Prepper-Utensilien“: Ausrüstung, um sich zum Beispiel im Katastrophenfall abzusichern, aber auch, um längere Zeit zum Beispiel in einem Wald unterzutauchen.

Im Raum stehe aber auch die Frage, ob der Mann psychische Probleme habe. Möglicherweise müsse auch die Schuldfähigkeit geklärt werden. Die Beantragung eines Gutachtens sei Sache der Verteidigung.

In den Sozialen Netzwerken hatten sich in Gruppen, in denen auch der 52-Jährige regelmäßig postete, schnell Verschwörungstheorien zur Festnahme verbreitet. Baumert wies aber gegenüber der WZ daraufhin, dass die Videos, die der Verdächtige zum Beispiel bei Youtube hochgeladen hatte, keine Bedrohungen geäußert worden waren. Der Haftbefehl beziehe sich ausdrücklich auf E-Mails an Mucke & Co., „die sehr konkret waren“.

Dafür, dass der 52-Jährige den Reichsbürgern zuzuordnen sei, spreche einiges. Unter anderem hatte er um „Amtshilfe der US-Behörden“ gebeten. Ein gängiges Muster, bei denen, die die deutsche Regierung ablehnen und von der BRD als „besetztem Staat“ sprechen.