Gericht Springmann-Prozess: Freispruch für Geschäftspartner
Das Landgericht Düsseldorf hat am Donnerstag den Geschäftspartner (47) des Springmann-Enkels vom Vorwurf des Mordes am Unternehmerpaar Christa und Enno Springmann freigesprochen.
Das Landgericht Düsseldorf hat am Donnerstag den Geschäftspartner (47) des Springmann-Enkels vom Vorwurf des Mordes am Unternehmerpaar Christa und Enno Springmann freigesprochen. Für den Kauf von zwei Pistolen verurteilte es den Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Haft. Weil er die erst später antreten muss, verließ er das Gericht weiter als freier Mann.
Damit kamen die Düsseldorfer Richter im Fall des Tötungsdelikts zu dem gleichen Urteil wie ihre Wuppertaler Kollegen vor zwei Jahren. Die hatten den Geschäftspartner im November 2018 ebenso freigesprochen. Den Enkel selbst hatte das Wuppertaler Gericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Laut Urteil hat der heute 29-Jährige am 19. März 2017 zuerst im Streit seinen Großvater getötete, dann, um seine Entdeckung zu verhindern, seine Großmutter. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Der erste Freispruch des Geschäftspartners war vom Bundesgerichtshof aufgehoben und das Verfahren an das Düsseldorfer Gericht verwiesen worden.
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich auch in Düsseldorf weiter überzeugt, dass der Geschäftspartner an der Tötung des Unternehmerpaars beteiligt war. Ausgehend von der DNA-Spur des Geschäftspartners, die im Schlafzimmer von Enno Springmann gefunden wurde, argumentierte Staatsanwalt Hauke Pahre, es gebe keine vernünftige Erklärung für diese DNA-Spur, außer, dass der Angeklagte an der Tat beteiligt war. Seiner Darstellung nach ist es nicht plausibel, dass der Enkel den Geschäftspartner erst nach der Tat dazu holte. Wenn er in der Lage gewesen sei, seine Großeltern zu töten, hätte er den Mittäter nicht mehr gebraucht. Stattdessen geht Pahre davon aus, dass die Männer die Tötung verabredet hatten und gemeinsam ausführten. Motiv sei gewesen, einer konkret drohenden Enterbung des Enkels zuvorzukommen. Er forderte lebenslange Haft und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Die Verteidiger dagegen erklärten die DNA-Spur für wenig aussagekräftig, das könne auch eine durch andere weitergetragene Sekundärspur oder eine „Visitenkartenspur“ gewesen sein, also eine Spur, die jemand absichtlich gelegt habe. Anwalt Reinhard Leis erläuterte ausführlich, dass es keine weitere Spur des Geschäftspartners im Haus der Springmanns gegeben habe. Kriminologische Versuche hätten aber ergeben, dass es unmöglich sei, dass jemand keinerlei DNA hinterlässt, erst recht nicht bei einer möglichen Kampfhandlung. Alle Ausführungen der Staatsanwaltschaft beruhten auf Spekulation.
Auch seine Kollege Klaus Sewald betonte, es gebe keinerlei Beweise gegen ihren Mandanten. Er monierte zudem, dass die Ermittlungen einseitig gelaufen seien. Es seien auch andere Täter und Tathergänge denkbar: So hätte jemand abwarten können, bis der Enkel das Haus verlässt, um es dann durch die Terrassentür zu betreten und die beiden Springmanns zu töten. Ihr Mandant sei freizusprechen. In Bezug auf den Waffenkauf plädierte er wegen eines minder schweren Falls für eine Geldstrafe.
Der Vorsitzende Richter erklärte, das Gericht gehe davon aus, dass die DNA-Spur von dem Angeklagten verursacht wurde, er sich also auch in dem Haus aufgehalten hat. Wie die Wuppertaler Richter sehen die Düsseldorfer darin aber keinen eindeutigen Beweis der Mittäterschaft. Sie könnten nicht sehen, dass entweder die Tatbeteiligung oder die Hilfe bei der Spurenbeseitigung wahrscheinlicher sei. Daher könnten sie den Angeklagten auch nicht für die eine oder die andere Tat verurteilen. „Daher war der Angeklagte trotz der alternativen Abläufe, die alles strafbar sind, trotzdem freizusprechen“, erklärte der Vorsitzende Richter Rainer Drees.
Für den Kauf der beiden Pistolen samt Schalldämpfer und 60 Schuss Munition verurteilte das Gericht ihn zu zweieinhalb Jahren Haft. Dabei werde ihm die Untersuchungshaft im Springmannverfahren von Juni 2017 bis November 2018 angerechnet.