Velbert Angeklagte (33) erstattete selbst Anzeige

Velbert/Wuppertal. · Eine Mutter aus Velbert soll mit dem Ex-Ehemann die vierjährige Tochter missbraucht haben.

 Das Landgericht Wuppertal hat drei weitere Verhandlungstermine bis Ende November anberaumt.

Das Landgericht Wuppertal hat drei weitere Verhandlungstermine bis Ende November anberaumt.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Eine 33 Jahre alte Mutter aus Velbert muss sich in einem erschütternden Kindesmissbrauchs-Prozess verantworten: Laut Anklage war sie aktive Mittäterin und verging sich zusammen mit einem früheren Ehemann schwer an einer Tochter. Das Mädchen sei vier Jahre alt gewesen, als es zu dem Geschehen in der Wohnung der Familie kam. Das war 2013. Der Mann gilt nach heutigem Stand als Haupttäter. Er war Stiefvater des Mädchens und ist inzwischen verstorben. Das Landgericht Wuppertal muss den Fall unabhängig prüfen und aufklären. Dem Gericht zufolge stammt außer den Formalien jedes Wort der Anklage von der Mutter. Sie habe ihren Mann angezeigt und sich selbst dabei schwer mit belastet. Die Frau ist berufstätig und nicht vorbestraft. Der vorsitzende Richter kommentierte: „Das hier ist kein normales Verfahren.“

Vor Gericht schweigt
die Angeklagte

Laut Staatsanwaltschaft kam es zu der schwersten Tat, als das Paar im Bett lag: Der Mann habe die Angeklagte aufgefordert, ihre Tochter zu rufen – um sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen. Dem habe die Mutter entsprochen und es sei zu gemeinsamen Taten gekommen. Anschließend habe die Frau die Vierjährige wieder zu Bett gebracht. Bei einer weiteren Gelegenheit habe die Frau bei einem sexuellen Übergriff des Mannes zugesehen, ohne einzuschreiten. Eine Polizistin sagte aus, die Mutter habe ihrer Aussage zufolge ein halbes Jahr nach der Heirat erstmals von der Tochter gehört, dass es Missbrauch gab. Der Mann habe das bestätigt, als sie ihn aufforderte, ehrlich zu antworten. Sie habe auf seinem Computer kinderpornographische Fotos entdeckt. Dennoch habe sie ihre Kinder bei ihm gelassen, als sie einmal ins Krankenhaus musste. Sie habe keine andere Möglichkeit gesehen.

Vor Gericht schweigt die Angeklagte. Der vorsitzende Richter stellte klar: „Dass sich jemand selbst so belastet, wie die Angeklagte es getan hat, habe ich in 30 Jahren nur einmal erlebt.“ Bereits 2013 nahm das Jugendamt beide Töchter der Frau aus der Familie. Sie leben unter neuem Namen an unbekanntem Ort. Vor Gericht aussagen werden sie nicht, das hat eine Beamtin entschieden, die Vormund ist.

Der Anwalt der Mutter wies auf den ungewöhnlichen Verlauf des Strafprozesses hin: 2014 verhandelte zunächst das Amtsgericht Velbert – und zwar nur gegen die Frau, nachdem sie ihre belastende Aussage widerrufen hatte. Die Frau soll später gesagt haben: Sie habe Angst vor dem Mann gehabt und gefürchtet, ihre Bleibe zu verlieren. Ein Urteil gab es zunächst nicht. Erst danach kam der Fall zum Landgericht. Er blieb jahrelang liegen, weil das Gericht überlastet war und der Mann erkrankte.

Das Landgericht hat zunächst drei weitere Verhandlungstermine bis Ende November 2020 anberaumt.