Corona-Auflagen Wuppertaler Stadtspitze warnt Betriebe vor Verstößen gegen die Corona-Auflagen
Oberbürgermeister Andreas Mucke, der Leiter des Krisenstabs, Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig, und Ordnungsdezernent Matthias Nocke drohen Betrieben Konsequenzen an.
Oberbürgermeister Andreas Mucke, der Leiter des Krisenstabs, Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig, und Ordnungsdezernent Matthias Nocke warnen in einer gemeinsamen Erklärung Betriebe vor den Konsequenzen von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung.
„Nachdem bei verstärkten Kontrollen des Ordnungsamtes insbesondere in Gastronomie- und Friseurbetrieben immer wieder Verstöße festgestellt wurden, weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Betreiber bei erheblichen Auffälligkeiten nicht nur mit empfindlichen Geldstrafen, sondern auch mit der sofortigen Schließung ihrer Geschäfte rechnen müssen“, betonen sie. „Die Betriebe bleiben solange geschlossen, bis nachgewiesen ist, dass die Vorgaben der Coronaschutzverordnung künftig eingehalten werden.“ Analog zur Schwerpunktkontrolle der Maskenpflicht in Bussen und an Bahnhöfen sowie an den Haltestellen kündigt die Stadtspitze weitere Schwerpunktkontrollen auch im Gewerbe an.
Betreiber stehen in
einer großen Verantwortung
„Die Betreiber stehen hier in einer großen Verantwortung für ihre Mitarbeiter und Kunden. Sie müssten selbst das allergrößte Interesse an einer strikten Einhaltung der Infektionsschutzregeln haben, um erneute Einschränkungen zu verhindern. Wir wollen durch konsequente Kontrollen diejenigen bestärken, die sich an die Regeln halten, und den anderen ein deutliches Zeichen geben, dass Verstöße nicht geduldet werden.“
Im Zeitraum von Juni bis heute hat das Ordnungsamt annähernd 400 Gewerbekontrollen durchgeführt. Zur Zeit sind es fünfzehn täglich. Bei mindestens jeder zweiten wurde ein Verstoß festgestellt. Teilweise kamen die Betreiber mit mündlichen Verwarnungen davon oder besserten umgehend nach. Es kam aber auch zu Anzeigen mit Bußgeldern zwischen 200 und 2000 Euro. Zu häufigen festgestellten Verstößen gehören wiederholtes nicht ordnungsgemäßes Tragen der Mund-Nase-Bedeckung in den Läden, nicht ordnungsgemäßes Führen von Kontaktlisten, die Unterschreitung von Mindestabständen, fehlendes Vorhalten einer Raumskizze über Tischanordnungen mit Tischabständen in der Gastronomie oder fehlende Bereitstellung von Desinfektionsmitteln.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass jeder Betreiber die Anforderungen der Coronaschutzverordnung und die „Hygiene- und Infektionsstandards“ online unter www.land.nrw/corona nachlesen kann. Die auch in Wuppertal wieder angestiegene Zahl von bestätigten Infektionen erfordere, die Bestimmungen der Verordnung energisch, konsequent und wo nötig auch mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Red