Meinung WZ-Kommentar zum Vorkaufsrecht der Hängebrücke: Eine wichtige Formalie

Wuppertal · Dass die für das Jahr 2031 in Wuppertal geplante Bundesgartenschau nicht nur Freunde und Befürworter hat, ist klar.

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Foto: WZ/Alina Komorek

Immerhin gab es vor etwas über zwei Jahren einen Bürgerentscheid dazu, der ziemlich knapp zugunsten der Großveranstaltung ausfiel. Mit der Vermutung, dass es durchaus Zeitgenossen gibt, die sich in Lauerstellung für einen Angriff auf die Buga befinden, dürfte die Stadtverwaltung also keineswegs daneben liegen. Gerade die Hängebrücke, die ein besonderes Highlight womöglich auch über die Dauer der Buga hinaus sein soll, stellt auch eine Art Achillesferse des Projekts dar. Ein baurechtlicher Streit könnte sich lange hinziehen, wenn ein Eigner dagegen klagt, dass die Hängebrücke über sein Grundstück verläuft. Durch eine Klage – egal wie aussichtsreich sie letztlich sein mag – könnte der Buga-Zeitplan arg ins Wanken geraten. Die Hängebrücke erst als Attraktion anzupreisen, um sie dann klagebedingt aus dem Programm nehmen zu müssen, weil eine gerichtliche Entscheidung noch aussteht, wäre eine immense Peinlichkeit für alle Buga-Beteiligten und eine Blamage für die Stadtverwaltung – auch wenn die Buga durchaus ohne Hängebrücke stattfinden kann. Mit der Sicherung des Vorkaufsrechts wirkt man einer großen Blamage entgegen. Ein fachkluges Abschiedsgeschenk des scheidenden Dezernenten Frank Meyer, wie es scheint.