Die für europäische Verhältnisse eher ungewöhnliche Delikatesse eines gegrillten Steppenwarans haben die Zöllner bei der Kontrolle der Frachtsendung aus Nigeria beschlagnahmt, die außerdem noch Haarteile, Gewürze und verschiedene Textilien enthielt.
Warane sind vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen erfasst und genießen dort die zweithöchste Schutzstufe. Eine Einfuhr wäre daher nur mit einer so genannten CITES-Bescheinigung möglich, die der Einführer nicht vorlegen konnte.
Den Einführer erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen der illegalen Einfuhr einer geschützten Art. Der Steppenwaran wurde entsorgt.