Die Polizisten legten anschließend entsprechende Anzeigen vor. Die betroffenen Fahrzeugführer erwarten jetzt ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt.
Wie sieht die gesetzliche Regelung aus? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beschäftigt sich unter anderem auch mit dem Gebrauch von Mobiltelefonen beim Autofahren. In § 23 Absatz 1a StVO heißt es dazu: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Demnach ist es verboten, das Handy beim Fahren mit dem Auto in der Hand zu halten. Das schließt eine ganze Reihe an möglichen Nutzungsoptionen des Mobiltelefons aus - eben auch das Filmen.