Zuschauerfrage OVG entscheidet über Antrag des 1. FC Köln

Köln · Das Oberverwaltungsgericht entscheidet vor dem Heimspiel gegen Frankfurt über einen Eilantrag zur Zuschauerfrage des 1. FC Köln. Der Verein will mindestens die Hälfte der Plätze im Stadion besetzen.

Der Verein möchte jeden zweiten Platz besetzen.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Noch vor dem nächsten Heimspiel des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln am Samstag gegen Eintracht Frankfurt will das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen über einen Eilantrag zur Zuschauerfrage während der Corona-Pandemie entscheiden. Das Land habe noch bis Mittwoch 24.00 Uhr Zeit für eine Stellungnahme, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag der dpa. Anschließend werde das Gericht einen Beschluss fassen. Wann genau, sei derzeit offen. Der Verein hatte am Freitag einen Eilantrag auf Überprüfung der Corona-Schutzverordnung in Münster eingereicht.

Köln, Borussia Dortmund und Arminia Bielefeld waren bereits Anfang Februar juristisch gegen die in der Corona-Schutzverordnung des Landes festgeschriebene Zuschauerbegrenzung von 750 bei Großveranstaltungen vorgegangen, hatten ihre Anträge aber zurückgezogen. Das Land hatte nach einer bundesweiten Einigung die Zuschauerzahl wegen der hohen Inzidenzzahlen auf 10 000 hochgesetzt. Der 1. FC Köln greift jetzt auch diese Zahl an und fordert, dass das RheinEnergieStadion mit mindestens 50 Prozent der Plätze ausgelastet werden darf. Demnach dürften 25 000 Zuschauer in die Arena.

Das Gericht weist darauf hin, dass es nicht über einzelne Zuschauerzahlen entscheiden kann. Sondern die Frage sei ausschließlich, ob die Corona-Schutzverordnung des Landes bei der Frage der Großveranstaltungen insgesamt bestätigt oder außer Vollzug gesetzt wird.

(dpa)