Tauziehen Ausländeramt in Bochum wehrt sich gegen Rückholung von Sami A.

Der als Gefährder eingestufte Sami A. ist laut einem Gericht zu Unrecht abgeschoben worden. Das zuständige Ausländeramt wehrt sich dagegen, den Mann aus Tunesien zurückzuholen.

Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hatte verboten, Sami A. abzuschieben.

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Düsseldorf. Das juristische Tauziehen um den abgeschobenen Islamisten Sami A. geht weiter. Das Ausländeramt Bochum wehrt sich mit allen Mitteln dagegen, den als Gefährder eingestuften Mann aus Tunesien zurückholen zu müssen. Mittlerweile habe die Stadt gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt, teilte das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium am Montag in Düsseldorf mit.

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Bochum wehrt sich gegen das am 13. Juli per Eilentscheidung verhängte Abschiebeverbot — da war Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunesien — und die anschließende Vollstreckungsentscheidung, ihn auf Staatskosten zurückzuholen. Dafür hatte das Verwaltungsgericht unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10 000 Euro eine Frist gesetzt, die an diesem Dienstag um Mitternacht ausläuft. Die Anwältin von Sami A. könne eine Festsetzung des Geldes beantragen, um der Forderung Druck zu verleihen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Dies werde aber frühestens nach Ablauf der Frist geschehen — also frühestens Mittwoch. Solange die Anwältin keinen Antrag stelle, werde das Gericht keine weiteren Schritte einleiten.

Sami A. ist derzeit in Tunesien auf freiem Fuß, darf das Land aber nicht verlassen, bis Terrorermittlungen gegen ihn abgeschlossen sind. Seit 2005 haben mehrere deutsche Gerichte es als erwiesen angesehen, dass er 1999/2000 in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat und später der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehörte. dpa