Babysitter-Prozess: Lange Haftstrafe für Kindesmissbrauch
Detmold. Er täuschte seine Freundin und die Richter: Ein Babysitter muss wegen Kindesmissbrauchs für lange Zeit in Haft. Das Landgericht Detmold verurteilte den 28-jährigen Wiederholungstäter am Freitag zu einer Haftstrafe von elfeinhalb Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung.
06.07.2012
, 16:13 Uhr
Der Mann hatte zugegeben, drei Jungen im Alter zwischen acht Monaten und vier Jahren bis hin zum Geschlechtsverkehr sexuell missbraucht zu haben. Der Richter machte eine freiwillige Hormonbehandlung für den Mann zur Voraussetzung, um jemals wieder freizukommen. In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte, er werde sich einer solchen Behandlung nicht verschließen.