Entwicklungshilfe: Felix zieht es „weltwärts“

Der 21-jährige Student aus Remscheid möchte in Südamerika Projektarbeit leisten. Die Bundesregierung hilft dem angehenden Ingenieur dabei.

Remscheid. Auf gepackten Koffern sitzt Felix Becker zwar noch nicht. Aber gedanklich ist der 21-jährige Student aus Remscheid bereits in Südamerika. Dort will er Entwicklungshilfe leisten - und zwar als einer der ersten beim neuen Freiwilligendienst "weltwärts" des Bundesentwicklungsministeriums.

Zivildienst Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können über "weltwärts" unter zwei Bedingungen einen Freiwilligendienst leisten: 1. Der Dienst dauert mindestens zwei Monate länger als der übliche Zivildienst von neun Monaten. 2. Der Freiwilligendienst muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten und vor Vollendung des 24.Lebensjahres beendet sein.

Praktikum Über die Anerkennung des Freiwilligendienstes als Praktikum oder Vorpraktikum für ein Studium oder eine Ausbildung entscheidet allein die jeweilige Universität oder Ausbildungsstätte.

Unbezahlter Urlaub Berufstätige können für "weltwärts" ein Freijahr oder unbezahlten Urlaub beantragen. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, Mitarbeiter dafür freizustellen. Ebenso wenig haben Rückkehrer ein Recht auf Wiedereinstellung.