Ermittlungen: Verlies war durch zwei Stahltüren gesichert

Wie bei den Ermittlungen heraus kam, war das Kellerverlies, in dem Fritzl seine Tochter und drei der gemeinsamen Kinder gefangen hielt, durch zwei Stahltüren gesichert. Mittlerweile wurde auch bestätigt, dass Fritzl bereits in den 60er Jahren wegen Vergewaltigung verurteilt wurde. Die österreichische Justizministerin fordert jetzt eine längere Verjährungsfrist für Sexualstraftaten.

Wien. Das Kellerverlies, in dem der Inzest-Täter Josef Fritzl seine Tochter Elisabeth und ihre Kinder jahrelang gefangen hielt, war durch insgesamt zwei Stahltüren gesichert.

Bisher war die Polizei davon ausgegangen, dass das Labyrinth, das Fritzl elektronisch gesichert hatte, durch eine einzige, rund 300 Kilogramm schwere Stahlbetontür verschlossen wurde. Dies sagte der Ermittlungsleiter Franz Polzer am Freitag der Nachrichtenagentur APA.

Experten der Sonderkommission, die in dem schrecklichen Inzestfall ermittelt, wollen inzwischen auch herausfinden, ob durch die Türen Gas in das Verlies geleitet werden konnte. Fritzl hatte seiner Tochter nach deren Aussage gedroht, dass automatisch Gas in das Kellergefängnis geleitet würde, sollte ihm etwas zustoßen.

Die Polizei sieht dies als einen der Gründe an, warum Elisabeth F. und ihre Kinder nie versuchten, den heute 73-Jährigen zu überwältigen. Beide Türen ließen sich nur durch Fernsteuerung öffnen, sagte der Leiter der Ermittlungen, Franz Polzer, APA.

Die Ermittlungen in dem Verlies gingen auch am Freitag weiter. Sie seien sehr mühsam, da den Kriminalbeamten immer wieder die Luft knapp werde, sagte Polzer. Um keine fremden DNA-Spuren zu hinterlassen, arbeiteten die Beamten zudem mit Mundschutz. Polzer rechnete damit, dass die Ermittlungsarbeit am Tatort mehrere Wochen dauern wird.

Inzwischen zitierte das Boulevardblatt "Kronenzeitung" ehemalige Mieter des Hauses in der Ybbsgasse, die in der Vergangenheit "Klopfgeräusche" aus dem Keller gehört haben wollten. Sie hätten sich allerdings dabei nichts gedacht, sagten sie dem Blatt vom Freitag.

Bei den Ermittlungen wurde mittlerweile auch bestätigt, dass der Inzest-Täter Josef Fritzl vor rund 40 Jahren wegen der Vergewaltigung einer jungen Frau verurteilt worden war. Dies belegen jetzt wieder aufgetauchte Gerichtsakten, wie die "Oberösterreichischen Nachrichten" Linz am Freitag berichteten.

Er habe sein 24 Jahre altes Opfer 1967 vergewaltigt. Außerdem habe er im gleichen Jahr versucht, eine damals 21 Jahre alte Frau bei einem Spaziergang in einen Wald zu zerren, um sie zu vergewaltigen.

Nach Angaben des Blattes liegen der Justiz des Landes seit Mittwoch entsprechende Akten vor. Danach sei Fritzl der Polizei auch im Zusammenhang mit einem Fall von Exhibitionismus gemeldet worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft St. Pölten gilt der Vorgang jedoch inzwischen als verjährt.

Die Schwägerin Fritzls hatte bereits in einem Interview des Boulevard-Blatts "Österreich" vom Donnerstag erklärt, ihr Schwager sei bereits vor 40 Jahren wegen Vergewaltigung im Gefängnis gesessen.

Angesichts des Inzest-Falls im österreichischen Amstetten hat sich Österreichs Justizministerin Maria Berger für längere Verjährungsfristen von Sexualstraftaten ausgesprochen. Berger kündigte am Freitag eine Verdoppelung der bisherigen Fristen für weiterhin als gefährlich eingestufte verurteilte Täter an.

In dem geplanten "Gewaltschutzpaket" sei "eine Verlängerung der Tilgungsfrist vorgesehen - um bis zu 100 Prozent", zitierte die Nachrichtenagentur APA die Ministerin. Bisher wurden Vorstrafen in der Alpenrepublik spätestens nach 15 Jahren automatisch gelöscht. Gleichzeitig schloss Berger eine generelle Strafverschärfung für Sexualdelikte aus. "Die Strafrahmen gehen hier bis zu 15, 20 Jahre, bei Todesfolge bis zu lebenslänglich. Mehr als lebenslänglich ist nicht denkbar", sagte Berger.