Kalender-Chaos: Keine Angst, Mama – jetzt gibt es doch Blumen
Der Muttertag fällt in diesem Jahr auf Pfingsten. In manchen Kalendern ist noch der 4. Mai vermerkt.
Düsseldorf. Das Wichtigste zuerst: Der Muttertag fällt in diesem Jahr auf den Pfingstsonntag. Also denn 11. Mai. Wenn auf ihrem Kalender was vom 4. Mai steht, ist das ein Druckfehler. Und keine Sorge: Sie können in jedem Fall ihre Frau Mama oder Gemahlin mit frischen Blumen und knusprigen Frühstücksbrötchen überraschen:
Ausnahmsweise dürfen Bäcker, Konditoren, Floristen (und Zeitungsverkäufer) trotz des Pfingstsonntags für fünf Stunden öffnen.
Diese einleitende Klarstellung musste sein, um etwaigen Verwirrungen vorzubeugen. Denn für die sorgt eine seltene kalendarische Konstellation seit gut anderthalb Jahren deutschlandweit. Aber der Reihe nach: Alle Jubeljahre (zuletzt 1989, das nächste Mal 2035) fällt Muttertag auf den Pfingstsonntag. So weit, so banal.
Doch seit der Reform der Ladenschlusszeiten im Jahr 2006 kann das zum Problem werden. Seitdem nämlich verbietet das NRW-Ladenöffnungsgesetz Bäckern, Konditoren und Floristen die Öffnung an den ersten Feiertagen der christlichen Hochfeste - also Oster- und Pfingstsonntag sowie 1.Weihnachtsfeiertag. 2008 drohte daher erstmals, o Graus: ein blumenloser Muttertag.
Floristenverbände schlugen Alarm: "Für uns ist Muttertag einer der Hauptverkaufstage", sagt Erwin Ohlenforst, Geschäftsführer des NRW-Landesverbandes im Fachverband Deutscher Floristen (FDF). Der FDF regte deshalb Anfang 2007 an, den Muttertag vom zweiten auf den ersten Maisonntag zu verlegen.
Eine entsprechende Mitteilung ging an die Kalenderverlage. Die druckten daraufhin hunderttausende Kalender mit dem frühen Muttertagsdatum 4. Mai - und dann kam alles anders: Viele Länder, auch NRW, erlaubten den Bäckern und Blumenhändlern die Pfingstsonntags-Öffnung per Sondergenehmigung. Die Verschiebung war damit vom Tisch, nur die Kalenderverleger saßen auf ihren Fehldrucken.
Um derartiges Chaos in Zukunft zu vermeiden, beleben Floristen- und Bäckerverbände eine alte politische Forderung wieder: die Abschaffung der Hochfest-Klausel im NRW-Ladenöffnungsgesetz. "Allein am Ostersonntag gehen den Bäckern im Land bis zu drei Millionen Umsatz verloren", erklärt Walter Dohr vom Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks.
Ähnlich sei es bei den Floristen, sagt Erwin Ohlenforst. Im NRW-Wirtschaftsministerium aber stößt das Ansinnen auf taube Ohren. "Weil wir ein christliches Land sind", sagt ein Sprecher. Der Feiertagsschutz müsse Vorrang haben.