Foltertod: Verteidigung fordert Milde
Beantragt wurden Strafen von weniger als zehn Jahren für den jüngsten Angeklagten, bis zu 13 Jahren für die beiden anderen.
Bonn. Im Prozess wegen des grausamen Foltertods eines 20-Jährigen im Jugendgefängnis Siegburg haben die Verteidiger deutlich mildere Strafen als die Staatsanwaltschaft gefordert. Nach ihren Plädoyers gestern vor dem Landgericht Bonn soll es für keinen der drei Angeklagten lebenslange Haft oder eine Höchststrafe nach Erwachsenenstrafrecht geben. Beantragt wurden Strafen von weniger als zehn Jahren für den jüngsten Angeklagten, bis zu 13 Jahren für die beiden anderen. Insgesamt sei die Gewalttat vom November 2006 ein "gruppendynamischer Prozess" gewesen. Es sei auch durch die Bedingungen mit zu erklären, die in der JVA Siegburg geherrscht hätten. So seien die jungen Männer das ganze Wochenende in einer gemeinsamen Zelle sich selbst überlassen und Warnsignale nicht beachtet worden. Das Urteil soll am 4. Oktober gesprochen werden. lnw