Gemeinsame Schadensregulierung nach Massencrash
Berlin/Rostock (dpa) - Nach Massenkarambolagen wie der bei Rostock vom vergangenen Freitag (8. April) wird der entstandene Schaden möglicherweise gemeinsam von den Versicherungen reguliert.
Zum Schutz der Verkehrsopfer führten die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer bei Unfällen mit mindestens 50 beteiligten Fahrzeugen gemeinsame Regulierungsaktionen durch, teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin mit. So werde eine schnelle und reibungslose Schadensabwicklung ermöglicht. Ob es bei dem Kavelstorf-Unfall dazu kommt, werde der GDV auf Grundlage der Unfallschilderungen der Polizei entscheiden.
In den Massencrash auf der A19 bei Rostock waren am Freitag 82 Fahrzeuge verwickelt. Es war die schlimmste Massenkarambolage in Deutschland seit 20 Jahren. Acht Menschen starben, mehr als 100 wurden verletzt. Ein Sandsturm hatte den Autofahrern die Sicht genommen.
Bei einem Massenunfall wird nach Angaben des Verbandes nach folgenden Quoten vorgegangen: Liegt nur ein Heckschaden vor, wird der Schaden zu 100 Prozent übernommen. Bei Vorliegen eines Frontschadens werden 25 Prozent des Schadens gezahlt. Bei Schäden an Front und Heck werden zwei Drittel getragen. Die Geschädigten könnten entscheiden, ob sie an der gemeinsamen Regulierungsaktion teilnehmen oder nicht. Falls sich ein Geschädigter dagegen entscheidet, könne er den konkreten Schuldigen ermitteln und dann die Tatsachen darlegen.