Genehmigung für jeden Grundwassereingriff ist Pflicht

Der Berliner Professor nimmt zu den Tiefbaumaßnahmen in Köln Stellung.

Köln. Stavros Savidis ist Professor für Grundbau und Bodenmechanik an der TU Berlin. Dennis Vlaminck sprach mit ihm über die Kölner U-Bahn-Baustelle.

Savidis: Da ich die genaue Situation in Köln nicht kenne und darüber nicht spekulieren will, möchte ich Ihre Frage beantworten, indem ich mich auf ähnliche Situationen bei tiefen Baugruben im Grundwasser beziehe. Zunächst einmal ist es richtig, das Grundwasser abzupumpen, um den Wasserdruck in den Boden abzubauen. Sonst kann der Druck zu einem Aufbruch der Sohle führen. Daher wäre es sogar schlimm, wenn man nicht pumpt oder nicht pumpen kann, weil etwa Sand die Pumpen verstopft.

Savidis: Für jeden Grundwassereingriff muss man eine Genehmigung haben, denn man muss ja auch unter anderem klären, wohin das abgepumpte Wasser kommt, ob in ein Gewässer oder wieder - weiter von der Baustelle entfernt - ins Grundwasser. Und die Wasserbehörde und alle am Projekt Beteiligten müssen sich auch Gedanken machen, wenn das Abpumpen des Grundwassers nicht planmäßig verläuft.

Savidis: Wenn man von Anfang an mehr pumpen muss, hat man vermutlich einfach nur die Wasserdurchlässigkeit der Boden schichten falsch eingeschätzt. Wenn sich jedoch die Wasser mengen erst im Lauf der Zeit ändern, muss man sofort stutzig werden. Dann muss man nach den Ursachen forschen und durch Druckmessgeräte im Boden den Wasserdruck beobachten. Letzteres sollte man übrigens immer machen. Man muss dann auch prüfen, ob sich vielleicht Bodenkanäle als Anfang eines hydraulischen Grundbruchs oder andere Wasserumläufigkeiten gebildet haben.

Savidis: Man kann der Baugrube eine wasserdichte Sohle geben, etwa mit einer Betonplatte oder mit einer Zementinjektion. Eine solche hochliegende Sohle muss jedoch mit Pfählen verankert werden. Oder man stellt eine tiefliegende Zementinjektionssohle tief unter der Baugrubensohle an den Enden der Schlitzwände her. Dann kann man das darüber liegende Bodeneigengewicht als Auflast gegen den Grundwasserdruck nutzen, unter Umständen mit einer Teilverankerung.