Jets im Sichtflug: Pilot trägt die Verantwortung
Lufthansa und Air Berlin holen Touristen aus dem Ausland zurück nach Deutschland.
Düsseldorf. Der Luftraum über Europa ist weiträumig gesperrt, doch Lufthansa, Air Berlin und andere Fluggesellschaften wollen mit Langstreckenflugzeugen Passagiere nach Deutschland holen. Das ist legal möglich: Die großen Verkehrsmaschinen fliegen dann nach Sicht - im unteren Luftraum unterhalb von 10 000 Fuß (= ca. 3300 Meter), in dem normalerweise nur kleine Propellerflugzeuge unterwegs sind. Die Flugzeugführer sind dabei wie im Straßenverkehr nach dem Prinzip "Sehen und Gesehen werden" in geringen Höhen unterwegs. Es sind auch bestimmte Ausweichregeln vorgeschrieben.
Grundprinzip des Sichtfluges ist es, dass der Pilot genügend Sicht nach draußen hat - Flüge in Wolken wären also verboten. Unabhängig von Lotsenanweisungen ist der Pilot für die Sicherheit von Maschine und Passagiere selbst zuständig. Er muss Mindestabstände zu anderen Flugzeugen und den Wolken einhalten, kann sich aber auf Funkfeuer oder Satelliten-Navigationsinstrumente stützen.
Nach der englischen Bezeichnung Visual Flight Rules (= Sichtflugregeln) sprechen die Piloten von VFR-Flügen. Anders als bei Instrumentenflügen sind die grundsätzlich nicht anmeldepflichtig. Ausnahme: Passagierflugzeuge mit einem Gewicht von mehr als 14 Tonnen benötigen eine Sondergenehmigung des Luftfahrtbundesamtes.
Die angekündigten Lufthansa- und AirBerlin-Flüge sollen allerdings als "kontrollierte Sichtflüge" (CVFR) durchgeführt werden. Dabei unterstützen Radarlotsen die "auf Sicht" fliegenden Piloten durch Anweisungen und Verkehrshinweise.
Im Sichtflug können wesentlich weniger Flugzeuge gleichzeitig unterwegs sein als unter Kontrolle der Flugsicherung, die sie staffelt und in Luftkorridore einreiht. Zudem verbrauchen die Jets im unteren Luftraum weitaus mehr Kerosin als in den großen Höhen, da die Luftdichte von unten nach oben abnimmt. Die Luft wird in großer Höhe also dünner, entsprechend ist der Luftwiderstand dort auch geringer.