Asiatische Lampions Was Himmelslaternen so gefährlich macht
Krefeld · Wenn die ursprünglich asiatischen Lampions einmal aufgestiegen sind, lassen sie sich nicht mehr kontrollieren.
Seit dem Sommer 2009 gibt es in NRW eine Fluglaternenverordnung. In Paragraf 1 heißt es: „Es ist in Nordrhein-Westfalen verboten, unbemannte Flugobjekte aufsteigen zu lassen, bei denen der Auftrieb durch die von einer eigenen Feuerquelle erwärmte Luft erzeugt wird und die insbesondere unter den Bezeichnungen ,Himmelslaterne’ oder ,Kong-Ming-Laterne’ bekannt sind (Fluglaternen).“ Vorangegangen war in der Nacht zum Pfingstsonntag ein tödlicher Unfall in Siegen.
Dort hatte eine der ursprünglich aus China stammenden Laternen beim Aufsteigen Feuer gefangen, war auf den Wintergarten eines Hauses gestürzt und hatte einen Brand verursacht. Ein zehnjähriger Junge erstickte an den Rauchgasen. Das Problem der papierenen Lampions: Wenn sie einmal losgelassen wurden, lassen sie sich nicht mehr vom Boden aus kontrollieren. Himmelslaternen können mehrere Hundert Meter hoch steigen und je nach Windlage viele Kilometer weit davongetragen werden.
Die Feuerwehr hatte daher schon früh vor den Gefahren des seit 2006 in Europa erhältlichen beliebten Partyspaßes gewarnt. Inzwischen sind Himmelslaternen in fast allen Bundesländern verboten, der Kauf allerdings nicht. Die örtlichen Ordnungsbehörden dürfen, wie zum Beispiel in NRW auch, auf Antrag örtlich und zeitlich begrenzte Ausnahmen vom Verbot zulassen.
Immer wieder beschäftigen mutmaßlich durch Himmelslaternen verursachte Brände die Gerichte und Versicherungen. Wer die Mini-Heißluftballons ohne Genehmigung aufsteigen lässt, riskiert in NRW eine Geldbuße bis zu Tausend Euro.