Landrat warnt vor Vergewaltiger
Mehrfach-Täter zieht nach seiner Haftentlassung in den Kreis Heinsberg. Der 57-Jährige wird rund um die Uhr überwacht.
Heinsberg. Das 1500-Einwohner-Dorf Randerath ist in Aufruhr: Der Heinsberger Landrat Stephan Pusch (CDU) hat die Menschen vor einem aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter gewarnt. Karl D. (57) hat in Oberbayern drei junge Mädchen brutal vergewaltigt. Nach der Verbüßung seiner Haftstrafe ist der Mann am Wochenende in den Heinsberger Stadtteil gezogen, weil dort ein Bruder von ihm wohnt.
"Das kann doch nicht wahr sein, dass der jetzt hier ist. Warum hat man den nicht festgehalten?", schimpft Trude K. (72). Die Staatsanwaltschaft München hatte die Freilassung von D. verhindern wollen und nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt. Das lehnte das Landgericht München vorige Woche ab. Zwei Gutachter hatten zuvor vergeblich vor der Gefahr weiterer Sexualstraftaten des Mannes aufgrund seiner "spezifischen Persönlichkeitsmerkmale" - unter anderem Sadismus - gewarnt.
Der Münchner Richter Hans-Joachim Meßner verteidigt die Entscheidung: "Das Gesetz hat unsere Entscheidung vorgegeben." Die Regelungen für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung seien kompliziert. "Eine Voraussetzung ist, dass im Nachhinein neue Umstände bekannt werden, wonach der Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit neue Straftaten begehen wird", so Meßner. "Diese Umstände haben wir nicht gesehen." Nun könne er nur hoffen, dass der Mann nicht erneut ein Sexualdelikt begehe.
Der Randerather Josef D. (73) kann den Richter nicht verstehen. "Alle sind wütend. Wenn jemandem aus meiner Familie etwas geschähe, wüsste ich nicht, wie ich reagieren würde." Christa H. (70) sorgt sich um ihre Enkel und Urenkel: "Die kann man jetzt doch nicht mehr alleine gehen lassen."
Landrat Pusch hat als Polizeichef inzwischen "alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung" angeordnet. Für D. soll es nun eine "24-Stunden-Überwachung" geben. Diese kostet nach Angaben aus Polizeikreisen etwa 200 000 Euro pro Monat. Pusch begründete seinen Schritt an die Öffentlichkeit damit, dass es bei der schlechten Prognose fraglich sei, dass sich der entlassene Straftäter wieder in die Gesellschaft integriere.
Der Verein Kinderhilfe spricht von einem Justizskandal: "Zu viele Kinder sind schon Opfer von Fehlprognosen geworden." Die Bestimmungen zur Sicherungsverwahrung müssten dringend reformiert werden. Laut Polizei soll nun das Oberlandesgericht München über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung entscheiden.