Mondrian-Werke haben laut Anwalt dreistelligen Millionenwert

Acht Gemälde des Künstlers wurden in den 1950er Jahren im Krefelder Kaiser-Wilhelm-Museum gefunden — Erben fordern sie zurück.

Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. In einem Streit der Krefelder Kunstmuseen mit den Erben des Künstlers Piet Mondrian geht es um acht Gemälde. Die Erben behaupten, dass sie dem Kaiser-Wilhem-Museum (KWM) nur geliehen wurden und wollen sie zurück. Die Stadt, die das Museum betreibt, ist sich sicher, dass die Bilder dem Museum geschenkt wurden. Unterlagen über eine Leihgabe oder eine Schenkung gibt es aus der Zeit um 1929 nicht. Hinzu kommt, dass der ehemalige Museumsdirektor Paul Wember in den 1950er Jahren vier der acht Bilder gegen andere Werke getauscht hat. „Die verkauften und die noch vorhandenen Bilder haben zusammen einen dreistelligen Millionenwert laut Expertenangaben. Das wäre auch der Streitwert im Prozess“, erklärt Gunnar Schnabel, Anwalt der Mondrian-Erben. Außerdem seien die vier getauschten Werke weiterhin Eigentum der Erben. Eine entsprechende Liste mit den gesuchten Werken liege Auktionshäusern vor.

Die Stadt geht davon aus, dass der Künstler die Werke dem Museum als Geschenke überlassen hat. Dazu schreibt Schnabel: „Krefeld hatte kein einziges Kunstwerk abstrakter Maler je gekauft. Mondrian niemals ausgestellt. Es gibt keinerlei Indiz, dass Mondrian überhaupt mit dem Direktor Creutz (Max Creutz, Museumsleiter in Krefeld von 1922 bis 1932, Anmerk. der Redaktion) näher bekannt war. Niemals hat Mondrian seine Werke an Museen verschenkt. Wieso acht an das in Krefeld, mit dem ihn nichts verband?“

Die Stadt beruft sich darauf, dass weder Piet Mondrian noch dessen Erbe Harry Holtzman die Werke zurückgefordert haben. Holtzman war ein Malerfreund Mondrians in den Vereinigten Staaten. „Creutz starb überraschend im März 1932, danach gab es keinen Direktor mehr, ab Oktober 1933 nur noch NS-Mitarbeiter. Seit 1933 waren Rückforderungen wegen ,entartet’ aussichtslos. 1944 ist Mondrian gestorben.“ Erst ein Werkverzeichnis aus dem Jahr 1998 habe die vier verbliebenen Werke enthüllt. Holtzman starb 1987, seine Nachfahren stellen nun die Forderungen nach den Werken.

„Verjährung wird von der angelsächsischen Rechtsordnung abgelehnt“, erklärt Schnabel. Demnach könnte der Fall auch in den USA vor Gericht landen.