Abstrake Malerei Erben verlangen Bilder von Piet Mondrian zurück

Krefeld (dpa) - Die Erben von Piet Mondrian (1872 -1944) verlangen von der Stadt Krefeld die Rückgabe mehrerer Bilder des niederländischen Malers. Ein Sprecher der Stadt bestätigte am Dienstag entsprechende Forderungen aus den Vereinigten Staaten, die unter anderem in einem Artikel in der „New York Times“ erhoben worden waren.

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Konkret geht es um acht Bilder des Malers, die 1950 im Kaiser-Wilhelm-Museum in Krefeld aufgefunden und inventarisiert wurden. Vier der Bilder waren Anfang der 1950er Jahre gegen andere Werke eingetauscht worden. Die übrigen vier Arbeiten gehören zum Museumsbestand. Die „Westdeutsche Zeitung“ berichtete.

Die Stadt wies in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung den Anspruch auf Rückgabe zurück und forderte, die Nachfahren des Erben müssten die behauptete Eigentümerstellung beweisen. Mondrian war ein Begründer der abstrakten Malerei und 1938 nach London und 1940 nach New York emigriert. Der Künstler habe zu Lebzeiten keine Ansprüche auf die Bilder erhoben, erklärte die Stadt. Auch sein Erbe Harry Holtzman habe bis zu seinem Tod 1987 keine Ansprüche erhoben, obwohl der Verbleib in Krefeld bekannt gewesen sei.

Die Stadt Krefeld betonte, die Herkunft der Bilder habe seit 1950 nicht eindeutig geklärt werden können. Vermutet werde, dass die Arbeiten schon 1929 in das Museum gekommen seien, als eine - jedoch nie zustande gekommene - Ausstellung zeitgenössischer Kunst vorbereitet wurde. „Einen Beweis dafür gibt es allerdings nicht“, erklärte die Stadt. Mondrian habe die Arbeiten wohl bewusst dem Museum überlassen. Einen Vorwurf der „Vertuschung“ des Besitzes wies die Stadt zurück. Die Bilder mit Titeln wie „No VII“ von 1925 oder „Komposition IV“ von 1926 seien immer wieder öffentlich gezeigt worden.

Die Stadt Krefeld erklärte, die Kunstmuseen würden eine aktuelle Provenienzuntersuchung der Gemälde Mondrians einleiten und einen Spezialisten mit der Erforschung beauftragen. Bei der aufgeworfenen juristischen Frage handele es sich nicht um ein Restitutionsverfahren nach der Washingtoner Erklärung. Der fragliche Zeitraum liege deutlich vor dem Geltungsbereich ab 1933.