Pariser Justiz prüft neue Anzeige gegen Strauss-Kahn
Paris (dpa) - Gegen den ehemaligen IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn liegt nun eine zweite Anzeige wegen versuchter Vergewaltigung vor. Der Schriftsatz mit den Anschuldigungen der französischen Autorin Tristane Banon ging nach Angaben der Justiz an diesem Mittwoch ein.
Die Anzeige werde geprüft, sagte eine Sprecherin.
Die 32 Jahre alte Banon hatte die rechtlichen Schritte bereits am Montag angekündigt. Sie wirft Strauss-Kahn vor, während eines Interview-Termins vor acht Jahren über sie hergefallen zu sein. Dessen Anwälte bereiten nach eigenen Angaben eine Verleumdungsklage vor.
Die Staatsanwaltschaft muss nun entscheiden, ob sie nach der Anzeige Banons Ermittlungen aufnimmt. Eine Frist dafür gibt es nicht. Entscheidend ist auch die Bewertung der mutmaßlichen Tat: Nach französischem Recht verjährt ein Vergewaltigungsversuch erst nach zehn Jahren, sexuelle Belästigung bereits nach drei Jahren.
Die unter den Verdacht mangelnder Glaubwürdigkeit geratene Hauptbelastungszeugin aus dem New Yorker Verfahren gegen Strauss-Kahn bekommt unterdessen Rückendeckung von einer Krankenhaus-Mitarbeiterin. „Als sie ankam, stand sie unter Schock, sie war völlig aufgewühlt und betroffen“, sagte Susan Xenarios von der Abteilung für Kriminalitätsopfer der französischen Tageszeitung „Le Monde“ (Donnerstag). „Als sie auf die Notaufnahme kam, wusste sie offensichtlich nicht, wer die Person war, die sie angegriffen hatte.“
Xenarios betonte, dass sie die Glaubwürdigkeit der Zeugin nie angezweifelt habe. „Unser Team besteht aus ausgebildeten und sehr erfahrenen Leuten (...). Der Urteilsspruch in Prozessen entspricht in der Regel unserer Diagnose“, sagte die 64-Jährige.
Das New Yorker Verfahren gegen Strauss-Kahn drohte zuletzt zu platzen, nachdem Zweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers aufgetaucht waren. Das Zimmermädchen hatte ausgesagt, dass der 62-Jährige sie unter anderem zu Oralsex gezwungen habe. Strauss-Kahn ist mittlerweile aus dem Hausarrest entlassen. Der frühere Weltwährungsfonds-Chef darf aber weiter nicht aus den USA ausreisen.