Prozess: Lebenslang – oder nur zehn Jahre?
Am Donnerstag fallen die Urteile zum Siegburger Foltermord.
Bonn. Knapp elf Monate nach dem Foltermord im Gefängnis von Siegburg neigt sich die juristische Aufarbeitung der grauenerregenden Tat dem Ende zu: Am Donnerstag will das Bonner Landgericht das Urteil gegen die drei jungen Gefangenen verkünden, die nach eigenem Geständnis am 11. November 2006 einen 20-jährigen Mithäftling stundenlang gequält, erniedrigt, vergewaltigt und schließlich ermordet hatten.
Für die Gewalttat in der Gemeinschaftszelle wird die Strafkammer die heute 18, 20 und 21 Jahre alten Angeklagten zu hohen Freiheitsstrafen verurteilen - offen scheint lediglich, ob die Häftlinge auch mit den gesetzlichen Höchststrafen rechnen müssen. Bei den beiden älteren muss das Gericht über die Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht entscheiden - zehn Jahre oder lebenslang.
Das Verbrechen an dem Häftling Hermann H. hatte wegen der Brutalität der Täter bundesweit Entsetzen ausgelöst. Vor Gericht gestanden die drei Angeklagten, dass sie dem 20-Jährigen Wasser mit scharfem Pulver und Salz zu trinken gaben, er musste Zahnpasta und anschließend sein Erbrochenes essen. Das stundenlange Martyrium von H. endete erst am Abend, als sich das Trio nach eigenen Angaben entschloss, den Mithäftling "wegzuhängen".